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61 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/1497"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (61)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzgebungsprozesses zur Drucksache 21/1497 haben wir uns bereits..., ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) beraten. Für diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Volkmar Vogel
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherschutz (BT-Drs. 21/1497) soll nun das Messstellenbetriebsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Bernd Westphal
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherschutz (BT-Drs. 21/1497) soll nun das Messstellenbetriebsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) schlagen wir drei zentrale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) schlagen wir drei zentrale...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften BT-Drucksache 21/1497 (Kundenanlagen) Seite..., ...Vorschriften BT-Drucksache 21/1497 (Kundenanlagen) Kurzzusammenfassung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber. Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten. Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher. Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden. Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität. Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung. Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anliegen: Weiterentwicklung bzw. (Neu)Bestimmung des Kundenanlagenbegriffs in § 3 Nr. 24a und b EnWG und/oder Erweiterung der Begriffsbestimmungen insbesondere im Hinblick auf Hausverteileranlagen auf funktional zusammenhängenden Grundstücken Vor dem Hintergrund aktueller rechtlicher Unsicherheiten – insbesondere infolge des BGH-Beschlusses vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) – halten wir eine gesetzliche Weiterentwicklung bzw. Klarstellung des Kundenanlagenbegriffs gemäß § 3 Nr. 24a. und b. EnWG für zwingend erforderlich. Ziel sollte sein, eine praxistaugliche und investitionssichere Grundlage für Mieterstromprojekte und andere dezentrale Versorgungslösungen zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: StadtWatt eG am 28.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ausbauziele, Gesetze, Regelungen und Vorschriften im Kontext Entwicklung, Bau und Betrieb von Solarkraftwerken, Standort & Betriebsbedingungen für elektrische Speicher sowie Netzausbau und Abgaben begleiten. Insbesondere: - Befreiung der Stromspeicher von Netzentgelten - Befreiung der Stromspeicher von Baukostenzuschüssen - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Abbau von genehmigungsrechtlichen Hindernissen - Netzzugangsbedingungen, Abgaben sowie rechtliche Vorgaben im Bezug zur Kundenanlage im EnWG §24a & §24b

    • Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 08.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 17.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 17.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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