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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/14025"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (15)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...häuslicher Gewalt BT-Drs. 20/14025 Antrag der Fraktion..., ...SPD/GRÜNE (BT-Drs. Nr. 20/14025) für ein verlässliches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung eines Gewalthilfegesetzes zur Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person: Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei ewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet ein Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Verbesserung des Anerkennungsverfahrens für die Träger, Ausweitung der Übergangsfrist, Verbesserung des Schutzes über aktuelle Gefährdungslagen hinaus, bessere Synchronisierung mit dem Kindschaftsrecht, Aufstockung des Mittelansatzes inklusive der Investitionskosten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...häuslicher Gewalt BT-Drs. 20/14025 Antrag der Fraktion ..., ...SPD/GRÜNE (BT-Drs. Nr. 20/14025) für ein verlässliches...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...häuslicher Gewalt BT-Drs. 20/14025 Antrag der Fraktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...häuslicher Gewalt 20/14342 -> 20/14025 Seit dem 1. Juni 2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gewalthilfegesetz muss jetzt auf den Weg gebracht und ausreichend finanziert werden. Auch und gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel muss sichergestellt werden, dass: - Überlebende von Partnerschaftsgewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten; - das Hilfesystem so ausgebaut wird, dass die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt abgedeckt werden; - der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat; - die notwendigen Änderungen im Aufenthaltsrecht umgesetzt werden, um die Erfordernisse der Istanbul Konvention zu erfüllen; - die Istanbul Konvention bei den Strafverfolgungsbehörden und Richter*innen bekannter und in die juristische Ausbildung integriert wird.

    • Bereitgestellt von: UN Women Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies erfolgt über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Hierzu werden die Länder den jeweils tatsächlichen Bedarf an bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 21.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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