Stellungnahmen/Gutachten
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108 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (108)
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des gesamten Pflegeberufereformgesetzes (PflBG)
Der bpa fordert eine ideologiefreie Evaluierung des gesamten Pflegeberufere-formgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen im Bereich der Altenpflege und die pflegerische Versorgungssicherheit in Deutschland in den Blick genommen werden. Aus Sicht des bpa haben sich die in das Pflegeberufereformgesetz gesetzten Hoffnungen und die Erwartungen an die eingeführte generalistische Pflegeausbildung nicht erfüllt. Es bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung des gesamten PflBG.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen in PflBG, PflAPrV und PflAFinV
Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Pflegeausbildung nach PflBG 17.04.2024, 10.30 – 12.00..., ...bspw. im Rahmen von § 9 PflBG, wobei die bisherigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Einbindung der Vertretung der Pflegeschulen in freier Trägerschaft sowie Regelungen hinsichtlich der Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG hierfür gelten. Es ..., ... (vgl. hierzu auch § 14 PflBG nach § 63 Absatz 3c oder..., ...Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG weiter verfahren wird....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
Der Bundesverband Geriatrie unterstützt das Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, Pflegeattraktivität und Versorgungssicherheit angesichts des demografischen Wandels zu stärken. Zentrale Anliegen sind der Ausbau geriatrischer Versorgungsstrukturen und der geriatrischen Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ sowie fiskalische Anreize für die fachärztliche Weiterbildung in Geriatrie. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Pflegeberufegesetz wieder als vollwertige Träger der praktischen Pflegeausbildung zu verankern, um Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und frühzeitig spezialisiertes Personal zu binden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 14.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...durchzuführen sind. In § 7 Absatz 2 PflBG ist zudem geregelt, dass..., ...sind gemäß § 8 Absatz 2 PflBG ausschließlich Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 PflBG zulässig (Krankenhäuser..., ... Sinne des § 7 Absatz 1 PflBG müssen Rehabilitationseinrichtungen..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflBG nicht als Ausbildungsträger..., ...dauerhaft zu binden. Gemäß § 5 PflBG „Ausbildungsziel“ ist ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aufzunehmen. Für den § 7 Absatz 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Wir wollen mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzesregelung beitragen.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem Pflegestudiumstärkungsgesetz..., ...geschaffen werden (§4a und 14a PflBG sowie §15a und 73d SGB..., ...beruflichen Bildung (§14a PflBG und §73d Abs.1 Nr.3 SGB..., ...Heilkundeausübung (§14a PflBG) ist die berufliche Aus..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§4 PflBG) und nun insbesondere ..., ...Heilkundebefähigung (§4a PflBG) und -übertragung (§73d...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...HK-Grundlagenmodul nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...HK-Zusatzausbildung nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...bisherigen Regelungen nach § 14 PflBG. Die beste Nachricht..., ...Heilkundemodule nach § 14 PflBG direkt für die Regelversorgung..., ...heilkundlichen Aufgaben nach § 14 PflBG (nach Indikationsstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG kön-nen zusätzlich erweiterte..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanfor-derungen nach § 9 PflBG erfüllt werden. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG (ggfls. auch Pflegefachkräfte..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Tätigkeiten gemäß § 14 Absatz 4 PflBG festgelegt wurden und ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ...Rahmenlehr-plänen nach § 53 PflBG zu integrieren. Dies gilt..., ...Altenpflege nach §§ 60 und 61 PflBG. Allerdings bestehen ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von allen Pflegefachpersonen..., ...Abschlüsse“ nach §§ 60 und 61 PflBG da-her ausdrücklich zu..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG die Delegationsverantwortung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung
Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die aus..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann nach..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...zweijähriger Ausbildungs-zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...drei-jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...mit der Ausbildung nach PflBG, aus folgendem Grund weiteren..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufserlaubnis nach § 1 PflBG erworben haben, grundsätzlich..., ... im Pflegeberufegesetz (PflBG) als auch im Leistungsrecht..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG ist die Steuerung des ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG empfohlen werden sollten..., ... Rahmenlehr-pläne (§ 53 PflBG) integriert werden. ..., ... § 15a SGB V durch § 4a PflBG, der eine gesetzliche ..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§ 4 PflBG), sondern auch heil-kundliche Aufgaben (§ 4a PflBG) überführt. Die Verwendung..., ...Begriffs „heilkundlich“ im PflBG und im SGB V schafft Klarheit..., ... Sinne des § 1 Absatz 1 PflBG, also mit oder ohne erweiterte..., ...Implementierung der in § 4 PflBG festgelegten vorbehaltenen..., ...Vorbehaltsaufgaben in § 4 PflBG bleiben unberührt. ..., ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG. § 63 Absatz 3b neu..., ...Regelung in § 4a Abs. 2 PflBG erkennt ausdrücklich auch..., ...anzurechnen – im Sinne des § 14 PflBG. Änderungsbedarf: ..., ...Heilkundeausübung nach § 14 PflBG sollten als Wahloption..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 4 i.V. mit § 4 a und § 14 PflBG- Pflegeplanung als Vorbehaltsaufgabe..., ...eine Klarstellung in § 4a PflBG an. Änderungsbedarf..., ...Änderungsbedarf § 7 Absatz 1 PflBG wird um eine Nummer 4 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalsitischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht unpassend..., ... dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte
Beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit entsprechender dreijähriger Ausbildung und mit den zur Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sollten sofort als Pflegefachkräfte eingesetzt werden dürfen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichwertigkeit nach § 40 Abs. 3a PflBG kann keine wesentliche..., ... zu widerrufen. Der § 3 PflBG könnte dazu noch um einen..., ...Anerkennungsverfahren nach § 40 Abs. 2 PflBG auch berufsbegleitend ..., ...Regelung des § 40 Abs. 2a PflBG nach Einschätzung des ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
- Bereitgestellt von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pflegeberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubildenden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barrierefreien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pfle-geberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...eine Regelung analog zum PflBG greifen, sodass Ausbildungsabbrüche..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...einer Ausbildung nach dem PflBG zu erteilen. Auch die..., ...Falle anschließend nach PflBG ausbilden zu müssen, findet..., ...ergänzenden § 6 Absatz 3 Satz 5 PflBG vor, wie aus der Begründung..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...Streichung von § 27 Abs. 2 PflBG (Wertschöpfungsanteil)..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung..., ...von Lehrkräften nach dem PflBG bis 2035 verlängert wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 07.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pfle-geberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflege-fachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barriere-freien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...davon, dass sich in § 48a PflBG bereits Regelungen zur..., ...Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) als Artikel 6 vor; der..., ...einer Änderung von § 49 PflBG nebst weiterer Folgeänderungen. Nach § 49 PflBG bestimmen die Länder die..., ...erleichtern. Konkret könnte § 49 PflBG in der neuen Fassung wie...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG 46 2.3.22..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG Rechnung getragen und ..., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Pflegefachkraft nach dem PflBG ermöglichen, über einen..., ...bestandenen Abschlussprüfung nach PflBG eine noch weitergehende..., ...Jahre Ausbildungszeit gemäß PflBG die Abschlussprüfung angetreten..., ...über eine Umlage wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Regelungen der §§ 40 ff. PflBG auch für den Pflegeassistenzberuf..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b a..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...vorgesehen. Die Änderung im PflBG sollte aber auch zur Einfügung..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
Wir möchten mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzeslösung beitragen.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...generalistischen Kontext analog PflBG passend, wie es der ..., ...werden (analog zur §12 (2) PflBG). Somit wäre i.d.R. eine..., ...Aufgabenprofil, analog zum PflBG im PfleAssG beibehalten..., ...Unterschiedliche Taxonomien zwischen PflBG und PflAssG würden die..., ...Ausbildung muss analog zum PflBG und der zugehörigen PflAFinV...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 07.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversiche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des SGB V und des SGB XI, Ergänzungen zum Pflegeberufegesetz
Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 23.05.2024
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Adressatenkreis:
-
30.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und ist als absoluter..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Vorbehaltsaufgaben des § 4 PflBG; um die Qualität des Studiums..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
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Zu Regelungsvorhaben: