Stellungnahmen/Gutachten
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69 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (69)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Mit einer Stellungnahme positioniert sich der BWD zum BMJV-Referentenentwurf. Der BWD erkennt die Bemühungen zur Stärkung des Schiedsstandorts an und bittet um folgende Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf: - Entscheidung der Parteien über Anfertigung und Veröffentlichung von Sondervoten, § 1054a ZPO-E - Ergänzung eines Freigaberechts der Parteien bzgl. der zu veröffentlichenden Entscheidung, § 1054b Abs. 1 S. 1 ZPO-E - Verzicht auf die Zustimmungsfiktion, § 1054b Abs. 1 S. 2 ZPO-E - Veröffentlichung der Beschlüsse von Commercial Courts (auch) in deutscher Sprache
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 03.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei (teilweise) auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind bei Hinzuziehung von Dolmetschern und Übersetzern Aspekte zu berücksichtigen, vor allem die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 27.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des deutschen Zivilprozesses
Der BWD positioniert sich zum Abschlussbericht der Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" und bringt sich mit vertiefenden Hinweisen sowie eigenen Vorschlägen in die Debatte ein (u.a. zur Einführung einer digitalen Kommunikationsplattform, Aufstockung der Ressourcen an Amtsgerichten, Schutz vor übermäßiger gerichtlicher Steuerung des Parteivortrags, zügiger flächendeckender Einrichtung von Commercial Courts, Einführung einer Case-Management-Konferenz zu Beginn des Prozesses, einer Auseinandersetzung mit Modellen der Online-Dispute-Resolution sowie die Abschaffung der Richterrotation, sofern diese nicht auf Wunsch des Richters geschieht)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer neuen Verfahrensart zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: