Stellungnahmen/Gutachten
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220 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (220)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Aus- gang eines..., ...ohne Antrag gemäß § 406d StPO über den Ausgang des Verfahrens..., ...Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... aus dem Internet (§98d StPO-E) und die automatisierte..., ...verfahrensübergreifende Datenanalyse (§98e StPO-E) ermöglichen sollen. ..., ...zuwiderläuft. B. § 98d StPO-E: Automatisierter biometrischer..., ...Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO, die im Einzelfall schwer..., .... I. Zu § 98d Abs. 1 StPO-E Der Deutsche Anwaltverein..., ...Katalog des § 100a Abs. 2 StPO zieht den Kreis der Anlassdelikte..., ...Katalog des § 100b Abs. 2 StPO eingeschränkt werden . ..., .... § 98d Abs. 1 Nr. 2 StPO-E sieht vor, dass die Maßnahme..., .... II. Zu § 98d Abs. 2 StPO-E Aus Sicht des Deutschen..., ...durch die in § 98d Abs. 2 StPO-E normierte Dokumentationspflicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ... III. Zu § 98d Abs. 4 StPO-E Nicht ausreichend ..., ...Schengen Raum. C. § 98e StPO-E: Automatisierte verfahrensübergreifende..., ...mit dem Entwurf des §98e StPO-E eingeräumten Ermächtigungsgrundlagen..., ... Ermächtigung aus § 98c StPO. Die Nutzung einer automatisierten..., ...Kataloges des § 100a Abs. 2 StPO diesen Vorgaben aus Sicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ...100k Abs. 1 und 2, 100i StPO in anderen Strafverfahren..., ...von Beweismitteln. § 479 StPO stellt eine Verwertung ..., ... Absatz 1 und 2, § 100i StPO) ermöglicht und die Kontrolle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen damit Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Damit drohen..., ...möglich sein (§ 101a Abs. 5 StPO-E i.V.m. § 100a Abs. 4 StPO). Seit der BVerfG-Entscheidung..., .... Neuregelung in § 100g StPO Die bisherige Fassung des § 100g StPO folgte einem ausdifferenzierten..., ...2, § 100b Abs. 2 StPO). Ihr Verlust wiegt umso..., ...101a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a StPO-E) gespeichert werden. ..., ...der Rechtslehre (vgl. SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 100g Rn. 38; MüKo-StPO/Rückert, 2. Aufl., § 100g..., ...§ 100g Abs. 3, 1 Satz 3 StPO einer besonders schweren..., ...(vgl. BGHSt 36, 301; HK-StPO/Gercke, § 53 Rn. 5; HK-StPO..., ...sieht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO dies nur für die in § 53..., ...aber im Rahmen von § 160a StPO gegenüber § 100g Abs. 4..., ...geltenden § 100g Abs. 4 StPO unzureichend ausgestaltet..., ...bisherigen § 100g Abs. 4 StPO nicht unterschreitet. ..., ... in § 100j StPO sehen im Wesentlichen nur..., ... in § 100k StPO sehen einen Gleichlauf ..., ...Neuregelungen in § 101a StPO Die Änderungen in § 101a StPO sehen zahlreiche Verfahrensregelungen..., .... 7, 101a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E ausgeführten Bedenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Damit drohen..., ...StPO). Seit der BVerfG-Entscheidung..., .... Neuregelung in § 100g StPO Die bisherige Fassung des § 100g StPO folgte einem ausdifferenzierten..., .... 2, § 100b Abs. 2 StPO). Ihr Verlust wiegt umso..., ...101a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a StPO-E) gespeichert werden..., ... des derzeitigen § 100g StPO ist „die Erhebung von..., ... Rechtslehre (vgl. SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 100g Rn. 38; MüKo- StPO/Rückert, 2. Aufl., § 100g..., ...§ 100g Abs. 3, 1 Satz 3 StPO einer besonders schweren..., ...(vgl. BGHSt 36, 301; HK-StPO/Gercke, § 53 Rn. 5; HK-StPO..., .... 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 StPO genannten Gruppen von..., ...sieht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO dies nur für die in §..., ... S. 5, 160a Abs. 1 S. 5 StPO) in Fällen, in denen ..., ... im Rahmen von § 160a StPO gegenüber § 100g Abs. 4..., ... in § 100j StPO sehen im Wesentlichen nur..., ... in § 100k StPO sehen einen Gleichlauf ..., ...Neuregelungen in § 101a StPO Die Änderungen in § 101a StPO sehen zahlreiche Verfahrensregelungen..., .... 7, 101a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E ausgeführten Bedenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
- Bereitgestellt von: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebenklagebefugnis (395 Abs. 3 StPO) Die Erweiterung der..., ...Ergänzung in § 395 Abs. 3 StPO hat einen wichtigen klarstellenden..., ...die Norm des § 395 Abs. 3 StPO noch um einen weiteren ..., ...vorliegt – unter § 395 Abs. 3 StPO mit der Hürde, dass die..., ...mehrfach nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und erst auf..., ...der sich auf § 395 Abs. 3 StPO berufen hatte ab (AG Braunschweig..., ...Voraussetzungen nach § 395 Abs. 3 StPO nicht vorgelegen hätten..., ... die unter § 395 Abs. 3 StPO fallen regelmäßig ohne ..., ...Streichung von § 396 Abs. 2 S. 2 StPO angeregt. Mit der aktuellen..., ... Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) Es wird die generelle..., ... dass nach § 395 Abs. 1 StPO zum Anschluss berechtigt..., ...des § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E benannt werden. Wie sich..., ...Ergänzung des § 406g Abs. 1 StPO wird dem Grunde nach begrüßt..., ...schon Anträge nach § 406d StPO regelmäßig übersehen. Es..., ...Opferrechte – wie in § 406d StPO – häufig „übersieht“, die..., ... des § 406g Abs. 1 S. 2 StPO-E ist eine gespiegelte ..., ...aber nur aus § 398 Abs. 2 StPO, der die Ladung des Nebenklägers..., ... gem. § 397 Abs. 2 S. 3 StPO führt nicht zu einer zulässigen..., ...§ 142 Abs. 5 S. 1 und 3 StPO diverse Probleme auf: Wem..., ...Delikte in § 397a Abs. 1 StPO ist dringend notwendig,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung am Gesetz zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung
Wirksamer Schutz von und Ausnahmeregelungen für Journalist*innen vor Überwachung durch Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 27.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...existing Section 100g (4) StPO is to be deleted, which..., ... with Section 100g (1) StPO-E. 2Persons who, based..., ...i.e., the simple name 3 StPO-E and TKG-E refer to the..., ...100g (1) sentence 1 no. 2 StPO-E. For this reason, it..., ... of Criminal Procedure (StPO), journalists who are ..., ... 160a (2) StPO. If journalist J in the..., ... 5 Furthermore, BeckOK StPO, 58th edition, Section ..., ... to in Section 100g (3) StPO- E. E. Securing order, Section 100g (7) StPO-E The draft also allows..., ...Section 100g (1) to (4) StPO-E. The purpose of this ..., ... under Section 100g (4) StPO has already been applied..., ...law. I. Section 101a (1) StPO-E First, the three-day..., ... in Section 100g StPO-E (traffic and location data), Section 100k StPO-E (usage data) and Section 100e(1) StPO (current version) do not..., ... under Section 100g (5) StPO-E Furthermore, there is..., ... with Section 100g (5) StPO-E, because Section 101a StPO-E does not refer to Section 100g (5) StPO- E. This also violates..., ... 100g (7) StPO-E are not compatible with...
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Zu Regelungsvorhaben: