Stellungnahmen/Gutachten
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23 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SchKG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Der djb begrüßt bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen und weitere flankierende Maßnahmen. Gehsteigbelästigungen verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen. Einzelheiten des Entwurfs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen, werden kritisieret.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 S. 1 und § 13 Abs. 2 SchKG-E Der djb begrüßt die..., ...Länder in § 8 Abs. 1 S. 1 SchKG-E für Beratungsstellen sowie in § 13 Abs. 2 SchKG-E für Einrichtungen zur..., .... 2, 3 und 13 Abs. 3, 4 SchKG-E Der djb begrüßt eine..., ...Schutzzonen in § 8 Abs. 2 SchKG-E für Beratungsstellen und in § 13 Abs. 3 SchKG-E für Einrichtungen zur..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E geregelte Verbot, Personal..., ...1 und § 13 Abs. 3 Nr. 1 SchKG-E zu streichen. Denn eine..., ... Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 SchKG-E einen einfachen Vorsatz..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E Auch die subjektive..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E ist aus Sicht des djb..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E Der djb spricht sich..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E das Tatbestandsmerkmal..., ...und § 13 Abs. 3 Nr. 5 b) SchKG-E, um ein „geeignet sein..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E Auch das Erfordernis..., ...OWi -Tatbestandes, § 35 SchKG-E Der Entwurf sieht ..., ... § 14 SchKG ersetzen soll. Er knüpft..., ... § 13 Abs. 3 und Abs. 4 SchKG-E. Ein OWi-Tatbestand ..., ...und § 13 Abs. 3, Abs. 4 SchKG-E anknüpft und selbst ..., ...Schwangerschaftsabbrüchen, § 16 SchKG-E Nach § 16 Abs. 3 SchKG-E...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länder nach § 13 Absatz 2 SchKG; auch die Bedarfsplanung..., ... Änderung § 12 Absatz 2 SchKG Die Forderung, § 12 SchKG..., ...Krankenhäusern. Nach § 12 Abs. 1 SchKG ist niemand verpflichtet..., ...." Die Forderung, § 12 SchKG wie beantragt zu verändern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung rechtlicher Unklarheiten im vorliegenden Regelungsvorschlags, welcher Schwangere in räumlicher Nähe zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen schützen soll, sowie Erweiterung des Regelungsvorschlags, um dem Fachpersonal der Beratungsstellen und Enrichtungen noch besser zu errmöglichen, ihrer Tätigkeit ungestört nachgehen zu können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E 3 § 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E 4 Artikel 1 Nummer ..., ...Bundesamt 5 § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E 5 3. Ergänzender Änderungsbedarf..., ...Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vorgeschlagenen Ergänzungen des SchKG sollen ein bundeseinheitlicher..., ...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...§ 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Mitarbeitenden ist durch das SchKG die Aufgabe der Umsetzung..., ...deshalb erforderlich, in das SchKG eine Regelung aufzunehmen..., ...Bundesamt § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer nach § 13 SchKG aufnehmen lassen. Hiervon...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zum Versorgungsauftrag auch bei gemischt-konfessionellen Krankenhäusern
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... besteht in § 13 Abs. 2 SchKG ein gesetzlicher Versorgungs..., ...Einrichtungen in § 13 Abs. 2 SchKG geregelt. Zu beachten..., ...Versorgungsauftrag in § 13 Abs. 2 SchKG dient – dies lässt sich..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Doch dieser Vorschrift..., ...derzeit geltenden § 12 Abs. 1 SchKG wie auch in den Berufsordnungen..., ...entfällt nach § 12 Abs. 2 SchKG nur, wenn es gilt, „von..., ... Rede. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass „niemand ..., ...Versorgungsauftrag nach § 13 Abs. 2 SchKG. Könnten sich die Krankenhäuser..., ... die Begründung zu § 13 SchKG, BT-Drs. 13/1850, S. 22..., ...Angebot nach§ 13 Abs. 2 SchKG“ hinzuwirken habe. Krankenhäuser...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen
Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) nachzukommen, für rechtlich..., ... nicht auf § 12 Abs. 2 SchKG gestützt werden kann (..., ...Ausweislich § 13 Abs. 2 SchKG besteht zunächst nach ..., ...Gesetzgeber also mit § 13 Abs. 2 SchKG für medizinische Einrichtungen..., ...wie also mit § 13 Abs. 2 SchKG geschehen. Kommen allerdings..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 2 SchKG Aufgrund der aktuellen..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Ein kollektives Weigerungsrecht..., ...Arzt“. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass niemand verpflichtet..., ...Bundesländern die gemäß § 13 Abs. 2 SchKG verpflichtende verlässliche..., ...Vorschrift des § 12 Abs. 2 SchKG, wie im vorliegenden Antrag..., ...Verpflichtung aus § 13 Abs. 2 SchKG die Versorgungssicherheit..., ...Bundesländer i.V.m. § 13 Abs. 2 SchKG bis heute deshalb defizitär..., ... und §§ 12, 13, 5 bis 7 SchKG umgesetzt hat. Denn in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beratung nach §§ 2, 5 und 6 SchKG tätig. Darüber hinaus ..., ...Auftrag der §§ 2, 5 und 6 SchKG insgesamt passgenauer ..., ... §§ 218 ff. StGB i.V.m. SchKG zu ergreifen. Bundesgesetzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 11.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltendem Recht (§ 5 (2) SchKG) umfasst die Beratung ..., ...Abtreibungswunsches suchen (§ 5 (2) SchKG neu: „Die Beratung umfasst..., ...ungeborenen Lebens.“ (§ 5 (1) SchKG). Laut den Verfassern..., ...bevormunden soll (§ 5 (1) SchKG). Die Beratung bietet ..., ...Länder nach § 13 Abs. 2 SchKG gesetzlich verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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14.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sichtbar. Dort heißt es..., ...bei den Aufgaben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben: