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53 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MedCanG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (53)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) erkennt den medizinischen..., ...vorgeschlagene Änderung § 3 Abs. 1 MedCanG im RefE) wird begrüßt..., ...vorgeschlagene Änderung des MedCanG § 25 im RefE (Ordnungswidrigkeiten..., ... III. Zu § 3 Abs. 1 MedCanG – Verschreibung nur nach..., ...Ausgestaltung des RefE § 3 Abs. 1 MedCanG aus. Die Entscheidung..., ...Versorgungsmodelle. Zu § 3 Abs. 2 MedCanG – Verbot des Versandhandels..., ... gemäß RefE § 3 Abs. 2 MedCanG zu streichen, da durch..., ...gewährleistet ist. Zu § 25 MedCanG – Ordnungswidrigkeiten..., ...Ordnungswidrigkeitstatbestände im Rahmen des MedCanG bedarf daher besonderer..., ...Referentenentwurf im § 25 MedCanG auch bei geringfügigen..., ...Anpassung nach RefE § 25 MedCanG ersatzlos zu streichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis festigen und weiterentwickeln - Der BPC fordert, den vom MedCanG geschaffenen Rechtsrahmen zu festigen und weiterzuentwickeln, damit Medizinalcannabis als gleichwertige Therapieoption im medizinischen Alltag etabliert wird. 2. Zugang zu medizinischem Cannabis über digitale Angebote sicher gestalten - Der BPC fordert die Einhaltung und konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen des HWG und der EU- Patientenmobilitätsrichtlinie, um unseriösen Geschäftspraktiken vorzubeugen. 3. Forschung fördern und Wissen über den Nutzen von Cannabis erweitern - Der BPC fordert die Einrichtung staatl. geförderter universitärer und institutioneller Forschungsprojekte sowie die Integration von Cannabis als Therapieform in die medizinische Ausbildung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). Seit der Teillegalisierung..., ...bedeuten aber auch das MedCanG betreffen und medizinische..., ...von Konsumverboten des MedCanG auf das KCanG wird die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VCA setzt sich für Änderungen im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ein. Ziel ist es, die Versorgung mit Cannabisblüten durch qualifizierte Apotheken sicherzustellen, telemedizinische Erstverschreibungen auf persönliche ärztliche Videokontakte zu beschränken und das geplante Versandverbot für medizinische Cannabisblüten zu verhindern. Zusätzlich wird eine klare Trennung zwischen Patientinnen und Patienten und Konsumierenden angestrebt, unter anderem durch regulierte Abgabemodelle innerhalb der Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4 KCanG) sowie eine mögliche OTC-artige Abgabe in Apotheken unter Beratungsverpflichtung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 14.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 12.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) Stellung nehmen zu dürfen..., ...ausschließlich nach § 3 MedCanG, so dass der Anwendungsbereich..., ...medizinischem Cannabis in das MedCanG nicht geändert werden..., ...Wettbewerbsverzerrung. Im MedCanG sollte ergänzt werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes: Die Verbände schlagen vor, (1) im HWG einen neuen Straftatbestand mit Freiheits- bzw. Geldstrafe samt Vorteilsabschöpfung einzuführen, um Laienwerbung für verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis wirksam zu sanktionieren, und (2) im MedCanG verbindliche Standards für Erst- und Folgeverschreibungen festzulegen, einschließlich verpflichtender persönlicher oder qualifizierter telemedizinischer Untersuchung sowie Nachweis deutscher Berufsregeln für ausländische Ärzt:innen. Ziel ist es, Missbrauch einzudämmen, den Patient:innenschutz zu stärken und die rechtssichere Versorgung mit Medizinalcannabis zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 05.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zur Sicherstellung der..., ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zur Sicherstellung der..., ...Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) wird in § 3 dahingehend..., ...Ordnungswidrigkeit wird in § 27 MedCanG eingeführt. C. Alternativen..., ...MEDIZINAL-CANNABISGESETZES (MEDCANG) Das Medizinal-Cannabisgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Stellungnahme ist es, im Rahmen der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) auf eine ausgewogene gesetzliche Regelung hinzuwirken, die sowohl dem Schutz vor Missbrauch dient als auch die Versorgung von behandlungsbedürftig erkrankten Menschen mit Medizinalcannabis gewährleistet. Der BDCan setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Versand aller Darreichungsformen weiterhin möglich bleibt, verbindliche ärztliche Untersuchungen für alle Darreichungsformen gelten und strengere Qualitätsanforderungen an inhalierbare Produkte gestellt werden. Zudem soll das Heilmittelwerberecht zur Eindämmung irreführender Werbung wirksam reformiert werden.

    • Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 07.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Erstverordnung..., ...Entwurf soll in § 3 Abs. 2 MedCanG ergänzend festgeschrieben..., ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Der ..., ...Bußgeldvorschriften (§ 27 MedCanG) an, um die Durchsetzung..., ... Weiterentwicklung des MedCanG. Kontakt: Daniela Joachim...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Stellungnahme ist es, im Rahmen der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) auf eine ausgewogene gesetzliche Regelung hinzuwirken, die sowohl dem Schutz vor Missbrauch dient als auch die Versorgung von behandlungsbedürftig erkrankten Menschen mit Medizinalcannabis gewährleistet. Der BDCan setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Versand aller Darreichungsformen weiterhin möglich bleibt, verbindliche ärztliche Untersuchungen für alle Darreichungsformen gelten und strengere Qualitätsanforderungen an inhalierbare Produkte gestellt werden. Zudem soll das Heilmittelwerberecht zur Eindämmung irreführender Werbung wirksam reformiert werden.

    • Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 14.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 12.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren ● Erstverordnung..., ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Der ..., ...Bußgeldvorschriften (§ 27 MedCanG) an, um die Durchsetzung..., ...soll in § 3 Abs. 3 Satz 2 MedCanG ergänzend festgeschrieben..., ... Weiterentwicklung des MedCanG. Kontakt: Daniela Joachim...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte gemacht: Das MedCanG, die Herausnahme von ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährleisten. Die mit dem MedCanG verbundene Herausnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis festigen und weiterentwickeln - Der BPC fordert, den vom MedCanG geschaffenen Rechtsrahmen zu festigen und weiterzuentwickeln, damit Medizinalcannabis als gleichwertige Therapieoption im medizinischen Alltag etabliert wird. 2. Zugang zu medizinischem Cannabis über digitale Angebote sicher gestalten - Der BPC fordert die Einhaltung und konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen des HWG und der EU- Patientenmobilitätsrichtlinie, um unseriösen Geschäftspraktiken vorzubeugen. 3. Forschung fördern und Wissen über den Nutzen von Cannabis erweitern - Der BPC fordert die Einrichtung staatl. geförderter universitärer und institutioneller Forschungsprojekte sowie die Integration von Cannabis als Therapieform in die medizinische Ausbildung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). Eine vollständige Rückabwicklung..., ...würde demnach auch das MedCanG betreffen und hätte weitreichende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährleisten. Die mit dem MedCanG verbundene Herausnahme...
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