Stellungnahmen/Gutachten
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32 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IRegG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (32)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
-
06.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Telematikinfrastruktur: Ergänzung des PKV-Verbandes in der Gesellschafterliste der Digitalagentur
Die Beteiligung des PKV-Verbandes an der gematik GmbH / Digitalagentur sowie die Mitfinanzierung der Kosten der TI durch die PKV müssen im SGB V hinreichend abgeildet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GDAG: eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Die Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinregister nutzbar machen - Medizinregistergesetz
Der vdek sieht im Implantateregister Potential für die Stärkung der Patientensicherheit und setzt sich für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten im Bereich der Medizinproduktesicherheit sowie zur erweiterten Zusammenarbeit mit freiwilligen Registern ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Implantateregistergesetz (IRegG) wurde diese Problematik..., ... Änderungsbedarf § 1 IRegG (Bezeichnung und Zweck..., ...SGB V” Begründung Das IRegG dient primär dem Schutz..., ...erweitert werden. § 4 IRegG (Aufgaben der Registerstelle..., ...werden kön-nen. § 9 IRegG (Aufgaben der Vertrauensstelle..., ...werden müssen. § 29 IRegG (Datenübermittlung durch..., ...werden müssen. § 35 IRegG (Vergütungsminderung) ..., ...Ver-gütungsausschluss nach § 35 Absatz 1 IRegG” zu ersetzen. Begründung..., ...Formulierung des § 35 Absatz 1 IRegG in der vor dem 01.07.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung längfristigere Bewertung von Aortenklappenprothesen
Unterstützung der Einschätzung des BMG zur Verlängerung der Aussetzung der Vergütungsminderung bei implantatbezogenen Maßnahmen mit Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie mit Aortenklappen über den 30. Juni hinaus. Längerfristige Bewertungen über die Krankenkassendaten hinaus, auch die Einbeziehung weiterer med. Daten werden ebenfalls als notwendig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütungsminderung (§ 35 IRegG bzw. § 23a Absatz 2 IRD-BV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsfrist für Vergütungsminderungen bis Ende 2025
Es soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist Ausnahmeregelungen von den Gesundheitseinrichtungen geltend gemacht werden können, die einen Vergütungsabschlag verhindern. Dies soll dann zutreffen, wenn die Gesundheitseinrichtung nicht dafür verantwortlich ist, dass die Vertrauenstelle mangels Krankenversicherungsnummer kein Pseudonym der oder des Versicherten bilden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 02.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe l 2. Halbsatz IRegG ausdrücklich angelegt:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH / Zusammenarbeit EPRD / IRD
Das EPRD strebt eine Zusammenarbeit mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) an, um die Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie (Hüft- und Kniegelenke) weiterhin zu verbessern.
- Bereitgestellt von: EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
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Zu Regelungsvorhaben: