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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie "« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- Keine Doppelarbeit: Befreiung für Unternehmen mit ISO 50001/EMAS von zusätzlichen Umsetzungsplänen. - Abwärme-Pflichten reduzieren: Schwellenwerte erhöhen, Meldepflichten freiwillig machen. - Datenschutz sichern: Nur aggregierte/anonymisierte Daten veröffentlichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023 soll novelliert werden, vorgeblich um die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu erfüllen. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen des BMWE für unionsrechtswidrig, möglicherweise für verfassungswidrig, da die Änderungen die Effizienzziele gefährden und die Klimawirkung verschlechtern. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die existierenden Regelungen im EnEfG bestehen bleiben und an geeigneten Stellen Nachschärfungen gemacht werden, um die drohende Zielverfehlung abzuwenden.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Zweck der Einflussnahme ist die Anpassung des EnEfG zur Entlastung des Schienengüterverkehrs (SGV). Konkret wird die Ausweitung der im Entwurf vorgesehenen Ausnahme von der pauschalen Energieeinsparverpflichtung für den ÖPNV auf den gesamten Schienengüterverkehr angestrebt. Zudem soll die geplante Verkürzung der Frist zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach Energieaudits (von drei Jahren auf drei Monate) gestrichen werden, um eine unverhältnismäßige Bürokratisierung zu verhindern. Ziel ist ferner die stärkere Berücksichtigung der systemischen Effizienzpotenziale durch Verkehrsverlagerung statt rein unternehmensbezogener Auflagen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 15.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Der VDPM begrüßt die geplante Änderung des EnEfG mit einer rechtsverbindlichen Verankerung des „Grundsatzes Energieeffizienz an erster Stelle“ und hält eine Operationalisierung des Leitprinzips „Energy Efficiency First“ für notwendig. Bei der Änderung des EDL-G ist auf eine inhaltliche Abstimmung bei den Definitionen aus EDL-G und EnEfG zu achten.
- Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023 soll novelliert werden, vorgeblich um die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu erfüllen. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen des BMWE für unionsrechtswidrig, möglicherweise für verfassungswidrig, da die Änderungen die Effizienzziele gefährden und die Klimawirkung verschlechtern. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die existierenden Regelungen im EnEfG bestehen bleiben und an geeigneten Stellen Nachschärfungen gemacht werden, um die drohende Zielverfehlung abzuwenden.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: