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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energfieeffizienzrichtlinie
Ziel der Interessenvertretung ist die angemessene Berücksichtigung der Interessen von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Effizienz muss zentraler Bestandteil der Industriepolitik werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu stärken. Bestehende Instrumente (EnEfG, EEW) sollten gesichert und weiterentwickelt werden. Ergänzend braucht es stärkere Investitionsanreize für Effizienzmaßnahmen. Die Wasserstrategie sollte um Monitoringpflichten für große Verbraucher ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine verhältnismäßige und praxisgerechte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Die angehobenen Schwellenwerte für verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie die Energieauditpflicht nach § 9 sollen beibehalten werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen vereinfachte Erhebungs- und Nachweisverfahren sowie geeignete Entlastungs- und Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Zudem soll klargestellt werden, dass aus dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ keine zusätzlichen Anforderungen im Vergaberecht folgen. Ferner wird eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung des Begriffs „öffentliche Einrichtung“ gefordert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Der Entwurf dient der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Vorgesehen sind Regelungen zu Energieeinsparpflichten, Energieaudits sowie zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Zudem werden Schwellenwerte für betroffene Unternehmen festgelegt und Berichtspflichten angepasst. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die Reduzierung von Energieverbrauch.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- Keine Doppelarbeit: Befreiung für Unternehmen mit ISO 50001/EMAS von zusätzlichen Umsetzungsplänen. - Abwärme-Pflichten reduzieren: Schwellenwerte erhöhen, Meldepflichten freiwillig machen. - Datenschutz sichern: Nur aggregierte/anonymisierte Daten veröffentlichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023 soll novelliert werden, vorgeblich um die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu erfüllen. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen des BMWE für unionsrechtswidrig, möglicherweise für verfassungswidrig, da die Änderungen die Effizienzziele gefährden und die Klimawirkung verschlechtern. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die existierenden Regelungen im EnEfG bestehen bleiben und an geeigneten Stellen Nachschärfungen gemacht werden, um die drohende Zielverfehlung abzuwenden.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz
Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (10):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben: