Stellungnahmen/Gutachten
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79 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GenTG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (79)
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Zu Regelungsvorhaben:
Deckungsvorsorgepflicht für gentechnische Anlagen - Gentechnikgesetz (GenTG)
Das BMJ prüft die Notwendigkeit einer Deckungsvorsorgepflicht für gentechnische Anlagen. Der Verband hält dies nicht für erforderlich, da bereits jetzt ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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25.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bmj.bund.de Gentechnikgesetz (GenTG) Ihr Schreiben vom 24..., ...dürfte gemäß § 36 Abs. 3 GenTG grundsätzlich von der ..., ...Deckungsvorsorgeverordnung gem. § 36 GenTG dazu führen könnte, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GenTG, Änderung S1 gemäß Koalitionsvertrag S. 111
Die Stellungnahme "Stärkung des Biotechnologie-Standorts Deutschland durch Entbürokratisierung des Gentechnikrechts" wurde dem BMWE, BMFTR und BMUKN vorgelegt. Sie enthält Vorschläge zur zügigen Verschlankung des deutschen Gentechnikrechts und zur Entbürokratisierung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gentechnik (Gentechnik-gesetz - GenTG) [9], das die damaligen..., ...be-reits bei Erlass des GenTG 1990 die Möglichkeit gegeben..., ...strengen Regularien des GenTG auszunehmen (vgl. §2 (2) bzw. (2a) GenTG), be-stünde bereits heute..., ...innerhalb des geltenden GenTG, fachlich unstrittig und..., ...Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) in der Fassung vom 27.9.2021..., ...www.gesetze-im-internet.de/gentg/BJNR110800990.html ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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14.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verlassen. Nach dem deutschen GenTG haften dieje- nigen, ..., ...Standortregister (§ 16a GenTG) und die Vorsorge gegen..., ...Einträge von GVO (§ 16b GenTG, Gentechnik-Pflanzenerzeu..., ... entstehen (§ 32 Abs. 1 GenTG). Betreiber ist jeder..., ... Gel- tungsbereich des GenTG (§ 3 Nr. 6 GenTG). Maßgeblich..., ... als Betreiber nach dem GenTG. Betreiber in diesem ..., ...1 und 3 GenTG, Art. 2 Nr. 1 und 2 der..., ...Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 GenTG). Eine Zulassung als neu..., ... haftung des deutschen GenTG gelten. Dagegen ist für..., ... in § 37 Abs. 2 Satz 2 GenTG, dazu unten D.III.1.b)..., ...Schäden im Sinne des § 32 GenTG sein können. Das hängt..., ...und den Schutzzweck des GenTG ab. Darauf dürfte es ..., ...; vgl. auch § 32 Abs. 2 GenTG für mehrere nach § 32 GenTG haftende Betreiber). Die..., ...vgl. § 32 Abs. 2 Satz 2 GenTG). Im Ergebnis kann die..., ...Denn die in § 36a Abs. 1 GenTG enthaltene Wertung, dass..., ...ist (§ 37 Abs. 2 Satz 2 GenTG). Außerdem haftet nur..., ...________________ 1 § 7 GenTG, §§ 2 und 5 GenTSV, Art..., ...________ 3 § 37 Abs. 3 GenTG, § 15 Abs. 2 ProdHaftG..., ...beruhen (vgl. § 32 Abs. 1 GenTG, dazu oben E.II.1.). ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unverzügliche Anpassung des Gentechnikrechtes an den heutigen Stand von Wissenschaft und Technologie
Der Klimawandel erfordert dringend eine Beschleunigung der Pflanzenzüchtung, um unsere heimischen Kulturarten Klima-resilient zu machen und die Ernährung sicher zu stellen. Es ist daher höchste Zeit, alle neuen Züchtungsverfahren ohne Rücksichtnahme auf frühere politische Festlegungen allein auf der Basis solider wissenschaftlicher Erkenntnisse neu zu bewerten und so Deutschland und ganz Europa in die Lage zu versetzen, unter den Bedingungen des Klimawandels durch eine angepasste Pflanzenproduktion Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Forum Grüne Vernunft e.V. am 08.05.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung der Gentechnik (GenTG) ein gentechnisch veränderter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Labore Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die da- rauf beruhenden..., ...Duldungspflichten ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betrei- ber ist dabei..., ... der Bestim- mungen des GenTG erhöht den Erfül- lungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die da- rauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betrei- ber ist ..., ...der Bestim- mungen des GenTG erhöht den Erfül- lungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben: