Regelungsvorhaben

Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1

Angegeben von:
Allianz der Wissenschaftsorganisationen (R002061) am 02.12.2024

Beschreibung:
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200178 (PDF, 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.12.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 03.12.2024 an:

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