Stellungnahmen/Gutachten
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735 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (735)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 6b EstG auf Schaustellerbetriebe..., ...Schaustellerbetrieben zugutekommt. § 6b EStG gilt für alle gewerblichen..., ...Anwendungsbereich des § 6b EStG. In Bezug auf mobile..., ...Gleichbehandlung beim § 6b EstG wäre ein wichtiges Zeichen..., ... Anwendbarkeit des § 6b EStG auf Schaustellerbetriebe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abzugsteuer (§50a EStG): Kreativschaffende stärken, Verwaltungsaufwand entbürokratisieren
Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/11288
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse für..., ...Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte..., ...Vergütungen in §50c Abs. 2 S. 2 EStG erforderlich....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterschiedliche Fragestellungen bei der Definition von Zinsaufwendungen
Die Stellungnahme behandelt insbesondere unterschiedliche Fragestellungen bei der Definition der Zinsaufwendungen, der Berechnung des steuerlichen EBITDA und die überschießenden Regelungen zu Zins- und auch EBITDA-Vorträgen, die u. E. nicht mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar sind und die ohnehin schon überschießenden Regelungen weiter verschärfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke (Paragraph 4h EStG, Paragraph 8a KStG)
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...aus dem Grund, dass das EStG und das KStG keine Regelung..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
- Bereitgestellt von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Quellensteuerverfahrens gem. §§ 50a, 50c EStG
Umfassende Reform der §§ 50a, 50c EStG hinsichtlich Antragsverfahren (Kürzung, Einführung ID-Nummern), Streichung § 50c Abs. 2 S. 4 Hs. 1 EStG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Quellensteuerabzug nach §50a EStG verursacht einen unverhältnismä-ßig..., ... i. V. m. §§50c und 50d EStG ist nicht mehr zeit-gemäß..., ...Quellensteuerverfahrens nach §50a-50c EStG er-forderlich. Konkret ..., ... § 50c Abs. 2 S. 4 HS 1 EStG ist nicht er-füllbar. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerfordernis in § 6a und § 4d EStG in Textform umwandeln
§ 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der bAV - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zah-lungen des Arbeitgebers..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ... Halb-satz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurzinformation..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit sieht..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
- Bereitgestellt von: DMV - Verband Deutscher Musikverlage am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Anwendung des § 19a EStG für Startups mit komplexen Gesellschaftsstrukturen ermöglichen.
Der Startup-Verband begrüßt die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einfügung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen von den seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zu profitieren. Damit würde ein derzeit für einen signifikanten Anteil der deutschen Startups noch bestehendes Hindernis bei der praktischen Anwendung des § 19a EStG zukünftig wegfallen. Hierdurch wird der Normzweck des § 19a EStG, Startups durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern, für eine deutlich größere Zahl an Startups verwirklicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorgeschlagene Anpassungen (§ 19 a EStG) verabschieden. Stand..., ... der Regelungen (§ 19 a EStG). Damit wird jungen deutschen..., ...Mitarbeitenden im Rahmen des § 19a EstG keine Anteile an der "Muttergesellschaft..., ...Startupspezifischen Regelung des § 19a EStG profitieren. Fazit Ohne..., ...eine Anpassung des § 19a EStG an die gesellschaftsrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abzugsteuer (§50a EStG) für Einkünfte von Künstler*innen und Lizenzgeber*innen
Verschlankung und Vereinfachung der bestehenden Verfahren zur Entlastung vom Steuerabzug nach § 50a EstG beim BZSt im Interesse der Inhaber*innen von Urheber- und Leistungsschutzrechten (Verschlankung der Antrags- und Prüfungsverfahren, Vereinfachung von Wiederholungsanträgen, Beschleunigung der Bearbeitungszeiten).
- Bereitgestellt von: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen...
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Zu Regelungsvorhaben: