Stellungnahmen/Gutachten
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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BetrAVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung Betriebsrentenstärkungsgesetz für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
Öffnung der Sozialpartnermodelle der bAV für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen im Bertriebsrentengesetz, Öffnung der Opt-Out Lösungen für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, Vereinfachung von Abfindungen von Anwartschaften und Betriebsrenten
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Anwendung des § 18 BetrAVG zur Versicherung bei..., ...Optionssystemen im Sinne des § 20 BetrAVG. Zunächst ist zu erwarten..., ...boLZ, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG), dass die Leistungszusage..., ...BZML; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) darstellbar sein und..., ...rBZ; § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) bieten. Für arbeitgeberfinanzierte..., ...nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG jedenfalls für die Abfindung..., ... Art 1 Nr. 2 RefE (§ 3 BetrAVG E) Die Einfügung der..., ...des Ab-satzes 2a in § 3 BetrAVG zeigt den richtigen Weg..., ... des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG zu bedienen hat. Dies..., ... Art 1 Nr. 3 RefE (§ 6 BetrAVG E) sowie Klarstellung..., ...aktuelle Fassung des § 6 BetrAVG, der einen Anspruch auf..., ...Die neue Fassung des § 6 BetrAVG lässt den Anspruch auf..., ...mit der Änderung des § 6 BetrAVG auch eine Öffnung für..., ...Art 1 Nr. 7 (§ 20 Abs. 3 BetrAVG E) Wie schon bisher, stellt § 20 BetrAVG E mit seinem neuen Absatz..., ...Opt-Out nach § 20 Abs. 2 BetrAVG nur durch Ta-rifvertrag..., ...Tariföffnungen der §§ 19 f BetrAVG generell auch für kirchliche..., ...Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) wird eine Erweiterung..., ...der Neufassung des § 24 BetrAVG nunmehr nicht nur die..., ...tariflichen Regelungen im BetrAVG bedarf. 2.5. Förderbetrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG........................., ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG ........................, ...Nachhaltigkeitsberichterstattung im BetrAVG ..................13 ..., ...gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG-E. Nach dieser Vorschrift..., ...werden (§ 21 Abs. 1 S. 2 BetrAVG-E). Dies bringt vor allem..., ...Die aktuelle Fassung des BetrAVG sieht in § 21 Abs. 2 ..., ...Streichung des § 21 Abs. 2 BetrAVG sollte daher in jedem..., ...Portabilität Die in § 22 Abs. 3 BetrAVG-E vorgesehene Ergänzung..., ...vorzusehen (§ 22 Abs. 4 S. 3 BetrAVG-E), ist grundsätzlich..., ...BZML) in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG vorsieht, wie sie von..., ... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG Der Gesetzentwurf sieht in § 3 Abs. 2a BetrAVG-E die Verdopplung des..., ...(aktuell in § 3 Abs. 2 BetrAVG definiert) vor, allerdings..., ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG Als Folge des Wegfalls..., ...Voraussetzung in § 6 BetrAVG „Bezug einer Vollrente..., ...diese Anpassung des § 6 BetrAVG nachvollziehbar. Fortsetzung..., ...per Ergänzung in § 1b BetrAVG eingeführt werden, die..., ... ist gemäß § 14 Abs. 1 BetrAVG als Träger der gesetzlichen..., ...gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG gelten. Angesichts seiner..., ...beschriebenen Anpassung des § 6 BetrAVG erfolgende Änderung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG ........................, ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG ........................, ...Nachhaltigkeitsberichterstattung im BetrAVG .................. 13..., ...Neufassung des § 21 Abs. 1 BetrAVG im Referentenentwurf:..., ...gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG-E. Nach dieser Vorschrift..., ...Die aktuelle Fassung des BetrAVG sieht in § 21 Abs. 2 ..., ...Streichung des § 21 Abs. 2 BetrAVG sollte daher in jedem..., ...Portabilität Die in § 22 Abs. 3 BetrAVG-E vorgesehene Ergänzung..., ...vorzusehen (§ 22 Abs. 4 S. 3 BetrAVG-E), ist grundsätzlich..., ...BZML) in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG vorsieht, wie sie von..., ... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG Der Gesetzentwurf sieht in § 3 Abs. 2a BetrAVG-E die Verdopplung des..., ...(aktuell in § 3 Abs. 2 BetrAVG definiert) vor, allerdings..., ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG Als Folge des Wegfalls..., ... Voraussetzung in § 6 BetrAVG „Bezug einer Vollrente..., ...diese Anpassung des § 6 BetrAVG nachvollziehbar. Fortsetzung..., ...per Ergänzung in § 1b BetrAVG eingeführt werden, die..., ... ist gemäß § 14 Abs. 1 BetrAVG als Träger der gesetzlichen..., ...gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG für den PSVaG die Vorschriften..., ...gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG gelten. Angesichts seiner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE Zweites BRSG: anderen Branchen Bezugnahme auf Sozialpartnermodelltarifvertrag ermöglichen
Der DAV regt an, das Gesetz hinsichtlich des Einschlägigkeitserfordernisses so zu ergänzen, dass auch andere Branchen einen Sozialpartnermodelltarifvertrag in Bezug nehmen können, solange in dieser anderen Branche ein entsprechender Tarifvertrag nicht existiert und wenn die entsprechende Kasse diese branchenfremden Arbeitgeber auch aufzunehmen bereit ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abgeschlossen worden. § 24 BetrAVG sieht vor, dass in nicht..., ...erforderlichen Änderung des BetrAVG – die den beteiligten..., ...dieser Änderung des § 24 BetrAVG bleibt der Entwurf hinter..., ... dazu auch § 24 Abs. 4 BetrAVG-Entwurf). Allein im medizinischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weniger Bürokratie und finanzielle Hürden im Entwurf zum BRSG II erreichen
Einige Regelungsbereiche erfordern aus Vermittlersicht Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen. Der Erfolg der Reform wird wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielen unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Opting-Out-Systeme (§ 20 BetrAVG-E) Wir begrüßen die ..., ...Sozialpartnermodells (§§ 21 und 24 BetrAVG-E) Die Erweiterung auf..., ...Einbindung durch Dritte (§ 24 BetrAVG-E) bleibt unkonkret. ..., ... beim PSV (§§ 9 und 10 BetrAVG-E) Wir begrüßen die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abfindungsmöglichkeiten (§ 3 BetrAVG-E): Die bestehenden ..., ...vorgezogener Altersrente (§ 6 BetrAVG-E und § 232 VAG-E): ..., ... der Begründung zu § 6 BetrAVG-E vorgesehen - von der..., ... Optionssystemen (§ 20 BetrAVG-E): Erfahrungen aus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) § 20 Abs. 3 BetrAVG..., ... zu sichern. §§ 21–24 BetrAVG – Weiterentwicklung des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Entgeltumwandlung im BetrAVG zu verankern. Hier muss..., ...Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrAVG – entsprechend der Regelung..., ...Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. • Wir ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der bAV
Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Subsidiärhaftung §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG) des Arbeitgebers für..., ...Subsidiärhaftung §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG) des Arbeitgebers nicht..., ...Klarstellung, dass alle vom BetrAVG erfassten biometrischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Entgeltumwandlung im BetrAVG zu verankern. Hier muss..., ...Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrAVG – entsprechend der Re-gelung..., ...Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. • Wir ...
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Zu Regelungsvorhaben: