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68 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (68)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 23 AEG (Freistellungsverfahren für Bahnbetriebsgrundstücke)
Der VNEI nimmt Stellung zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des § 23 AEG. Er begrüßt die vorgeschlagene Klarstellung in Absatz 2 (Streichung der Interessenabwägung zugunsten einer gebundenen Entscheidung bei fehlendem Verkehrsbedürfnis), sieht jedoch bei der vorgeschlagenen Regelung des Absatzes 2a erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Das dort vorgesehene, praktisch absolute Freistellungsverbot bei rein hypothetischer Wiederinbetriebnahmemöglichkeit könnte einen enteignungsgleichen Eingriff ohne Entschädigung darstellen. Der VNEI schlägt alternativ vor, das Freistellungsverbot an eine konkret mitgeteilte Verkehrsbedarfsplanung zu knüpfen und/oder eine finanzielle Kompensation der Eigentümer für Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskosten vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Verband nichtbundeseigener Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber e.V. (VNEI) am 22.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/642
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/326 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir,Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/335 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn
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BT-Drs. 21/642
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft den „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“, konkret die geplante Streichung der gesetzlichen Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, diese Pflicht in eine unverbindliche „Kann“-Regelung umzuwandeln (referenziert im Entwurf fälschlicherweise als § 12 AEG, korrekt ist § 10 Abs. 2 AEG). Das konkrete Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Streichung zu verhindern. Die bestehende gesetzliche Verpflichtung („sind verpflichtet“) zur Erstellung von Plänen für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern im Schienenverkehr soll vollständig und in ihrer verbindlichen Form beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwidmungsverbot für stillgelegte Bahnstrecken
Die Allianz pro Schiene wirkt auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 23 AEG ein, der die Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken regelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, höhere Hürden für die Entwidmung von stillgelegten Bahnstrecken zu etablieren. Damit soll erreicht werden, dass potenziell für den Schienenverkehr nutzbare Flächen langfristig gesichert bleiben und in Zukunft wieder reaktiviert werden können.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes -
BT-Drs. 21/326
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
10. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Die Interessenvertretung möchte die vorgesehenen Regelung zur Finanzierung passiver Mobilfunkinfrastruktur entlang der Schienenwege optimieren, damit sie praxistauglich wird und das Ziel erreicht, die Mobilfunkversorgung von Bahnreisenden zu verbessern und Synergien zwischen dem Aufbau des Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) und öffentlichen Mobilfunknetzen zu erschließen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwidmungsverbot für stillgelegte Bahnstrecken
Die Allianz pro Schiene wirkt auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 23 AEG ein, der die Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken regelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, höhere Hürden für die Entwidmung von stillgelegten Bahnstrecken zu etablieren. Damit soll erreicht werden, dass potenziell für den Schienenverkehr nutzbare Flächen langfristig gesichert bleiben und in Zukunft wieder reaktiviert werden können.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes -
BT-Drs. 21/326
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwidmungsverbot für stillgelegte Bahnstrecken
Die Allianz pro Schiene wirkt auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 23 AEG ein, der die Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken regelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, höhere Hürden für die Entwidmung von stillgelegten Bahnstrecken zu etablieren. Damit soll erreicht werden, dass potenziell für den Schienenverkehr nutzbare Flächen langfristig gesichert bleiben und in Zukunft wieder reaktiviert werden können.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes -
BT-Drs. 21/326
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Die geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zielt darauf ab, die Freistellung ehemaliger Bahngrundstücke vom Bahnbetriebszweck zu erleichtern. Künftig soll eine Freistellung möglich sein, wenn kein aktueller oder absehbarer Verkehrsbedarf besteht. Die bisherige Voraussetzung, dass andere Nutzungsinteressen das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetrieb überwiegen müssen, soll entfallen. Damit soll insbesondere die kommunale Nutzung, etwa für Wohnungsbau, erleichtert werden. Flächen mit realistischem Reaktivierungspotenzial bleiben weiterhin geschützt. Auch ist eine Übergangsregelung für bereits laufende Anträge vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tourismusverband e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/326
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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BT-Drs. 21/326
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung von Bahngrundstücken, Bahnanlagen und Gleisen
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die u.g. Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bzw. zur Entwidmung von Bahnanlagen, etwa für den Wohnungsbau abgelehnt werden. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Bahnanlagen und Gleise zweckentfremdet werden und damit in Zukunft nicht mehr für den Ausbau des Schienennetzes, unter anderem für die Reaktivierung von Strecken und für die Bereitstellung weiterer Angebote im Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes -
BT-Drs. 20/14237
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes -
BT-Drs. 20/14256
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung von Bahngrundstücken, Bahnanlagen und Gleisen
Die gemeinsame Verbändeinitiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur "Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" abgelehnt wird. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Bahnanlagen und Gleise zweckentfremdet werden und damit in Zukunft nicht mehr für den Ausbau des Schienennetzes, unter anderem für die Reaktivierung von Strecken und für die Bereitstellung weiterer Angebote im Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
-
BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: