Regelungsvorhaben
Erhalt der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen (§ 10 Abs. 2 AEG) im Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich.
Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“, konkret die geplante Streichung der gesetzlichen Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, diese Pflicht in eine unverbindliche „Kann“-Regelung umzuwandeln (referenziert im Entwurf fälschlicherweise als § 12 AEG, korrekt ist § 10 Abs. 2 AEG).
Das konkrete Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Streichung zu verhindern. Die bestehende gesetzliche Verpflichtung („sind verpflichtet“) zur Erstellung von Plänen für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern im Schienenverkehr soll vollständig und in ihrer verbindlichen Form beibehalten werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2026 Federführendes Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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