Stellungnahmen/Gutachten
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21.776 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.776)
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Die STADAPHARM GmbH begrüßt, die Verschreibungspraxis und die Abgabewege für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken klarer zu regeln. Die Einführung des verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts für die Verschreibung von Cannabisblüten wird von uns unterstützt werden. Sie trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei. Darüber hinaus begrüßt die STADAPHARM GmbH, dass die Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nach § 43 Abs. 1 S. 1 des Arzneimittelgesetzes über den Versandweg für unzulässig erklärt werden soll. Ausnahmen sollten lediglich für Botendienste durch Apotheken vor Ort gelten, um die Versorgung immobilisierter Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Für beide Regelungsvorhaben regen wir an, dass der Gesetzgeber diese auch auf Cannabisextrakte ausweitet.
- Bereitgestellt von: STADAPHARM GmbH am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung an die Säulen des sog. Nordischen Modells.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Nordisches Modell - zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Korridorphase im nationalen Emissionshandel
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden seit dem Jahr 2021 fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Dieser CO2-Preis ist für die Jahre 2021 bis 2025 gesetzlich festgelegt, während er für Brennstoffemissionen des Jahres 2026 im Wege eines Versteigerungsverfahrens innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Preiskorridors zu bestimmen ist. Zur Umsetzung wird die Brennstoffemissionsverordnung (BEHV) benötigt. Wir sprechen uns mit der Stellungnahme gegen die Einführung eines vorgegebenen Preiskorridors für das Jahr 2026 aus.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): "Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable und rechtssichere Lösungen für das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht erreichen
Unterstützung des Ziels bei Forderung nach Rechtssicherheit: Der AfW unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den Verbraucherschutz zu stärken und EU-Vorgaben einheitlich umzusetzen. Zur tatsächlichen Zielerreichung bedarf es jedoch Nachbesserungen in der Ausgestaltung, insbesondere beim Widerrufsrecht für Lebensversicherungen. Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen klar begrenzen: Unklare Abgrenzungen zwischen „fehlender“, „ordnungsgemäßer“ und „nicht ordnungsgemäßer“ Widerrufsbelehrung müssen beseitigt werden. Der AfW fordert eine eindeutige Regelung, dass bei Lebensversicherungen – unabhängig von etwaigen Belehrungsfehlern – spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen Rechtssicherheit herrschen muss. Damit soll das bislang mög
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weniger Bürokratie und finanzielle Hürden im Entwurf zum BRSG II erreichen
Einige Regelungsbereiche erfordern aus Vermittlersicht Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen. Der Erfolg der Reform wird wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielen unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unternehmen werden mit großem bürokratischen Aufwand belastet. Oft steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wir setzen uns für eine praxisnahe Umsetzung von Regelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 06.08.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 06.08.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 06.08.2025
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Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: