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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (15.981)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.

    • Bereitgestellt von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.

    • Bereitgestellt von: Brasilien Initiative Berlin am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GHG wird vom APS grundsätzlich positiv gewertet. Vier konkrete Punkte werden ergänzt: Sichere Datenübertragung, Faktor geschlechtsspezifische Medizin, Gesundheitsförderung durch KK (mit Verweis auf §25b SGB V-E) und Vorsorge Bonus. Zudem darf der Präventionsgedanke nicht alleinig mit Statinen verankert werden, sondern auch andere präventive Behandlungsmöglichkeiten nach neuestem Wissensstand müssen eingeschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.

    • Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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