Stellungnahmen/Gutachten
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2.183 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BMG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.183)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Medizinregistergesetz. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb, zur Nutzung und zur Qualität medizinischer Register. Dies umfasst unter anderem Bestimmungen zur Datenverknüpfung, zu Dokumentationsanforderungen, zu Qualifizierungsverfahren, zu Finanzierungsaspekten sowie zu Regelungen, die Register im Bereich Seltener Erkrankungen betreffen.
- Bereitgestellt von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 20.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Abrechenbarkeit von Nachsorgeuntersuchungen und Beratungen sichern. Etablierung von Nachsorgekonzepten zur Prävention chronischer Erkrankungen (z. B. Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen). Einführung standardisierter Screeninginstrumente. Aufbau von wissensgenerierenden Versorgungsstrukturen, um Frauengesundheit nach der Geburt systematisch zu verbessern und effektive Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln. Ziel: Eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, evidenzbasierte Geburtshilfe, die hochwertige Versorgungssicherheit gewährleistet, Nachsorge strukturiert verankert und die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie langfristig stärkt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 18.11.2025
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Adressatenkreis:
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17.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern
Die DHS und die BAG S haben ihre Forderung erneuert, das Konzept "Therapie statt Strafe" zu sichern. Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wir fordern deshalb: § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt sowie den Krankenversicherungsschutz und die Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu gewährleisten
- Bereitgestellt von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, unterstützt die DGKJP gemeinsam mit der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN Forderungen insbesondere nach Ausbau der Versorgungsstrukturen und nach Prävention.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 11.11.2025
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Telepharmazie in Krankenhausapotheken
Die ADKA sieht telepharmazeutische Betreuung im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung auch und insbesondere als Leistung von Krankenhausapotheken für den stationären Bereich und angebundenen Einrichtungen im Versorgungbereich der Krankenhausapotheke. Zur Konkretisierung der befugten Personen und Erweiterung der telepharmazeutischen Betreuungsmöglichkeiten für weitere Leistungsinhalte (z.B. Beratung Angehöriger und weiterer an der Patient*innenbehandlung beteiligter Berufsgruppen, telepharmazeutische Betreuung im Krankenhaus) macht die ADKA daher einen Änderungsvorschlag für die Apothekenbetriebsordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Erleichterte Dokumentation von Arzneimittelimporten im Krankenhaus (§18 ApBetrO)
Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: