Stellungnahmen/Gutachten
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21.776 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.776)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung
§ 81 Baugesetzbuch (Ausnahmen und Regelungen) § 246 e Baugesetzbuch NEU (Befristete Sonderregelungen für den Wohnungsbau), hier: Bauen im Außenbereich
- Bereitgestellt von: NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neben dem Ausschluss von Öl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten des Bundes sollen auch weitere Nutzungen, insbesondere der Abbau von Sanden und Kiesen ausgeschlossen werden
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
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BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau
Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
- Bereitgestellt von: Vantage Towers AG am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der SVB setzt sich für eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge ein. Er setzt sich dafür ein, eine entsprechende Regelung in das vierte Bürokratieentlastungsgesetzt zu implementieren. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin gebräuchliche Praxis bei AGB-Änderungen, die Dauerschuldverhältnisse betreffen, von einer Zustimmungsfiktion auszugehen, für unzulässig erklärt. Insbesondere im Bankgeschäft ist die Verankerung eines zweckmäßigen AGB-Änderungsmechanismus per Zustimmungsfiktion von größter Bedeutung und Dringlichkeit. Der SVB verweist auf die Rechtunsicherheit und die gegenwärtig kundenunfreundliche Situation im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme hinsichtlich der ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen für kleine Institute.
Kreditinstitute mit weniger als 1.001 Mitarbeitenden sollten – analog zu der CSRD – vom Anwendungsbereich der Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen im Bereich Environmental, Social und Governance („ESG“) ausgenommen werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte definiert werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von KMU-Proxy-Daten und VSME als Value Chain Cap.
Für KMU sollte die Nutzung von Branchen-Proxy-Daten grundsätzlich im Rahmen der Bankenregulierung als ausreichend anerkannt werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte in der Bankenregulierung als freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert und in allen europäischen und nationalen Regelwerken gleichermaßen als Maximalanforderung (sog. Value Chain Cap) festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EU-Regulierung zur Taxonomie.
Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sollte durch Abschaffung der Kennzahl Green Asset Ratio („GAR“) oder alternativ durch deren Überarbeitung im Hinblick auf nicht berichtspflichtige Unternehmen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: