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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FamFG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (140)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmen der ihm gem. § 26 FamFG obliegenden Amtsermittlung..., ...Gefahren gibt (§§ 29,30 FamFG) .Zweifelhaft ist jedoch..., ...Gewaltschutzsachen (§211 Nr. 1 FamFG). Für eine vollständige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erforderliche Änderungen im FamFG 33 III. Abschlussbemerkung..., ...Erforderliche Änderungen im FamFG Gesetz über das Verfahren..., ... und 4 ZPO sind in § 10 FamFG jedoch die Verbraucherzentralen..., ...deshalb vorgeschlagen, § 10 FamFG wie folgt zu ergänzen:...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ..., ...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gerichtsbarkeit nach dem FamFG sind und den gleichen ..., ...Geltung des § 81 Abs. 1 FamFG ab. Diese stellt die Kostenverteilung..., ...das Verfahren nach dem FamFG kein Anwaltszwang besteht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 13.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Gewaltschutzsachen (§ 216a FamFG) sind nichtöffentliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.

    • Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 24.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sozial-familiären Beziehung in § 185 FamFG-E geschaffen werden. Damit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.

    • Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Widerspruch zu § 90 FamFG, der unmittelbaren Zwang...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist“ (§ 185 Abs. 2 S. 1 FamFG). Der leibliche Vater ..., ...Vaterschaft nach (§ 180 Abs. 2 FamFG). Dadurch soll verhindert...
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