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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.984)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC setzt sich für einen technologieoffenen Ansatz bei Antrieben und Antriebsenergien ein. Dies könnte eine in die Flottengrenzwertregulierung integrierte Lebenszyklusbetrachtung unterstützen. Darüber hinaus setzt sich der ADAC für die Schaffung eines Rechtsrahmens für ausschließlich mit klimaneutral erzeugten Kraftstoffen betankten Fahrzeugen ein. Gleichzeitig muss der in der Verordnung festgelegte Pfad in die Elektromobilität mit geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die den Umstieg für die Menschen attraktiv macht, unterlegt werden (etwa bzgl. Ladeinfrastruktur, Ladepreisen und Verteilnetzausbau).

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC begrüßt die geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur u. Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen u. den diesbezüglichen WP im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft u. Wohlstandes Rechnung tragen. Es muss gewährleistet sein, dass die Mittel des Sondervermögens zügig u. fokussiert in den Erhalt der Infrastruktur investiert werden. Aus ADAC Sicht sollten die Schwerpunkte im Verkehr v.a. auf der Modernisierung u. dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Adressatenkreis:
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