Stellungnahmen/Gutachten
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3.945 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.945)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch Verwendung des öffentlichen Stromnetzes
Die Möglichkeit des gebäudeübergreifenden Zusammenschlusses von Letztverbraucher*innen für die gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird begrüßt. Es sollte aber parallel zu Gebäudestromnutzungsverträgen auch die Möglichkeit der Beschlussfassung in der GdWE bei Mehrhausanlagen eingefügt werden.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudestromnutzungsvertrag der WEG-rechtliche Nachzügleranspruch gemäß § 21 Abs. 4 WEG geschützt werden muss. ..., ...entsprechend § 21 Abs. 4 WEG.“ © 2024 Wohnen im Eigentum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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16.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Problemlagen, die ihren Weg in die gesellschaftliche..., ...junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf..., ...um junge Menschen auf dem Weg in eine selbstbestimmte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere hinsichtlich desssen ausreichender Finanzierung wichtig. Die Regionalisierungsmittel sind schon Stand heute (zu) gering bemessen, um die enormen Kostensteigerungen (in vielerlei Hinsicht) der letzten Jahre angemessen aufzufangen. Hinzu kommt das Deutschlandticket, welches als zwar lobenswerte, gleichwohl aber auch kostenintensive Disruption den Markt des Schienenpersonenahverkehrs nachhaltig prägt. Auch um diesen Instrument zu dauerhaften Erfolg zu verhelfen, sind ausreichende Regionalisierungsmittel zwingend notwendig. Auf eine Erhöhung dieser Mittel zugunsten der Fahrgäste und des Klimas sind entsprechende Anstrengungne gerichtet.
- Bereitgestellt von: mofair e. V. am 31.05.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Branche mahnt: Nie weiter weg vom Deutschland- Angebot..., ...Wortmann: „Wir waren nie weiter weg vom Deutschland-Angebot..., ...muss sich schnell ändern: Weg vom Bund-Länder-Mikado ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Was man aus dem Bauturbo und dem § 246e BauGB noch machen könnte!
Die im vorliegenden Text diskutierte Erweiterung des vorgeschlagenen § 246e BauGB geht in Intention und Reichweite sowohl über den Bebauungsplan für die Wohnraumversorgung als auch über den Bauturbo hinaus. Es wäre eher ein Einstieg in die Modernisierung des Planungsrechts, die unter besonderer Berücksichtigung der Innenentwicklungsaufgaben zu erfolgen hätte.
- Bereitgestellt von: vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. am 22.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einem deutlich abgekürzten Weg eine Baugenehmigung erhalten..., ...befürchtet, dass auf diesem Weg die Investoreninteressen..., ... §246e BauGB als dritter Weg zwischen Genehmigungs- ..., ...rechtssystematisch neuer, dritter Weg zur Genehmigung eines Bauvorhabens..., ...aus dem Umstand, dass der Weg zu neuem Baurecht mittels..., ...insbesondere dann als dritter Weg sinnvoll zwischen Genehmigungsakt..., ...Rechtssystematisch wäre dieser dritte Weg zumindest partiell mit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung überzogener Anforderungen an die Elektroaltgeräteerfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen und Stärkung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Brandgefahren aus Lithiumbatterien
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- ElektroG2015ÄndG 1 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ist. Das ist der einzige Weg, um dieser Brandgefahr ..., ...weiterhin in großer Menge den Weg in die Restmülltonne bzw..., ...umgesetzt ist, der einzige Weg, um dieser Brandgefahr ..., ...Spezialgesetz dafür auf den Weg gebracht werden. Grundsätzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren.
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben: