Regelungsvorhaben
Was man aus dem Bauturbo und dem § 246e BauGB noch machen könnte!
Angegeben von:
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (R005753)
am
22.08.2024
Beschreibung:
Die im vorliegenden Text diskutierte Erweiterung des vorgeschlagenen § 246e BauGB geht in Intention
und Reichweite sowohl über den Bebauungsplan für die Wohnraumversorgung als auch über den Bauturbo hinaus. Es wäre eher ein Einstieg in die Modernisierung des Planungsrechts, die unter besonderer Berücksichtigung der Innenentwicklungsaufgaben zu erfolgen hätte.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14261 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (20. WP) (Vorgang)
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2501230007 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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