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132 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (132)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Kosten tragen die..., ...ihr Einkommen gemäß § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des SGB II, des SGB..., ...existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II. Zugleich..., ...Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II erfolgen.11..., ...erfolgt ein Wechsel vom AsylbLG ins SGB II. Dieser führt..., ...Zuständigkeit: Statt der nach § 10 AsylbLG zuständigen Leistungsbehörde..., ...die im Rechtskreis des AsylbLG nicht enthalten sind.13..., ...umgekehrt vom SGB II ins AsylbLG. 12 Ausführlich Deutscher..., ...Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG oder § 16d SGB II zu ..., ...Aufenthaltsstatus – Ansprüche nach dem AsylbLG.34 Die außerbetriebliche..., ...Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG kann im erforderlich ..., ...Voraussetzungen des § 6 AsylbLG in Betracht kommen. Bei..., ...die Besonderheiten des AsylbLG zu berücksichtigen.41..., ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen..., ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG. Bei der vorgesehenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...diskriminierenden Regelungen des AsylbLG für Kinder überwunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungs- gesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
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