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111 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (111)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifi- zierungsgesetz (AltZertG) ist vorgesehen, dass..., ...in § 2a Absatz 1 Satz AltZertG-neu vor, dass die Effektivkos...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den Regierungsentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und das Eckpunktepapier zur Frühstartrente. Insbesondere unterstützen wir die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.

    • Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 10.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die bestmögliche Beratung bei Finanzprodukten sicherzustellen, ist es notwendig, dass mehrere Beratungswege zur Verfügung stehen. Insbesondere die Provisionsberatung, bei der die Verbraucher/-innen für die Beratung nur dann zahlen, wenn es auch zu einem Abschluss eines Vertrags kommt, leistet einen wichtigen Beitrag insbesondere für die Altersvorsorge. Bei der Betrachtung von Finanzprodukten für Kleinanleger sollte das Prinzip "Value for Money" in den Mittelpunkt gerückt werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 302/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechnung tragen (z. B. § 7 AltZertG oder § 144 VAG). Das ...
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