Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG als wichtigste Grundlage für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland
- Bereitgestellt von: Cornelius Wendel – Cornelius Wendel Policynavigation am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Cornelius Wendel - Cornelius Wendel Policynavigation
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegereform: Generationengerechte, nachhaltige Finanzierung sicherstellen
Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss mit einer Stärkung der kapitalgedeckten Pflege einhergehen. Die Umlagefinanzierung stößt an ihre Grenzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...übernehmen. Ob 83 § 35a EStG sieht die Möglichkeit vor..., ...steuerfrei sein (§ 3 Nummer 62 EStG). Diese mittelbare paritätische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Bürokratieabbau bei Werbeartikeln
Forderung der Schaffung von Rechtsklarheit für Werbende durch Vereinfachungen bei Aufzeichnungspflicht (§ 4 Abs. 7 EStG) und Anhebung der Streuwerbeartikelgrenze
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen im SGB II verantwortungsbewusst handhaben
Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...steuerrechtliche Regelung aus § 3 EstG zustimmend zur Kenntnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen des Schiffsstandorts Deutschland
Der Schifffahrtsstandort für Deutschland ist von großer Bedeutung. Insbesondere braucht es dazu steuerliche Rahmenbedingungen, um den Standort weiter stärken zu können. Grundlage bildet dafür § 5 § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung LStR in R 8.1RN.7 Nr.4-Anpassung Kantinenmahlzeiten und Essenmarken
Änderung der LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 (ref.§ 8 Abs. 2 EStG) zur Anpassung des Rechtsrahmens „Kantinenmahlzeiten und Essenmarken“. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen von LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 zur Vereinfachung der Anwendung.
- Bereitgestellt von: Edenred Deutschland GmbH am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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23.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung LStR in R 8.1RN.7 Nr.4-Anpassung Kantinenmahlzeiten und Essenmarken
Änderung der LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 (ref.§ 8 Abs. 2 EStG) zur Anpassung des Rechtsrahmens „Kantinenmahlzeiten und Essenmarken“. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen von LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 zur Vereinfachung der Anwendung.
- Bereitgestellt von: Edenred Deutschland GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur gesetzeskonformen Auslegung des Betriebsstättenbegriffs durch das Bundesministerium der Finanzen wird auf die umfangreiche Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen auf OECD-Ebene verwiesen, die in dem neuen Anwendungsschreiben Berücksichtigung finden sollten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitgebers“ im Sinne des § 38 EStG aufzunehmen. Dabei sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Bestimmung von Betriebsstätten bei Bauausführungen/Montagen sollten bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut und Regelungen praxistauglicher ausgestaltet werden. Dazu sollten diese um bauhandwerkstypische Beispiele ergänzt werden. Anpassungsbedarf besteht bspw. bei der Einordnung von Überwachungstätigkeiten zur Bestimmung der 6-Monatsfrist gem. § 12 Satz 2 Nr. 8 AO. Bei der Bestimmung der 12-Monats-Frist gem. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA sollte klargestellt werden, dass bei typischen Bau-/Montageprojekten von weniger als 12‑Monaten eine Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 OECD‑MA nicht dazu dient, die Bau-/Montagetätigkeit regelmäßig in eine „feste Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte“ umzudeuten, wenn die Einrichtung lediglich projektbegleitend und funktional unselbständig ist.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitgebers“ im Sinne des § 38 EStG aufzunehmen. Dabei sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: