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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.313)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Intendiert sind dabei insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer ‚Homeoffice‘-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen. Beschleunigung der Netzanschlussverfahren durch Erhöhung von Transparenz und Verbindlichkeit (z.B. Regelungen zu Rückmeldefristen, zu unverbindlicher Netzanschlussauskunft und zu Kapazitätsreservierungsmechanismus). Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf „über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, ...“ geändert wird bzw. Verkehrsunternehmen von den neuen Maßgaben für mehr Energieeffizienz ausgenommen werden. Dazu gehört unter anderem die Reduktion des Endenergieverbrauches in Höhe von 2 Prozent pro Jahr sowie die Einführung eines Energiemanagement-Systems. Denn die Angebote mit Bussen und Bahnen sind bereits klimafreundlich. Darüber hinaus können Einsparungen dieser Größenordnungen nicht erfüllt werden, wenn Angebote im ÖV ausgebaut und Takte verdichtet werden sollen. In einem Worst-Case-Szenario könnte die Gesetzesänderung sogar zu einer Verpflichtung von Angebotsreduktionen im Öffentlichen Verkehr führen, da die Zielvorgaben technologisch nicht umsetzbar sind.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Berücksichtigung pathologischer Leistungen in der künftigen Leistungsgruppensystematik durch Schnittstellen zur Fachgruppe Pathologie in allen Leistungsgruppen und adäquate Vergütung.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verabschiedung der EU-RL 2023/2225 wird eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei der Kreditvergabe beabsichtig und auf Entwicklungen und Risiken auf dem Verbraucherkreditmarkt reagiert. Wir begrüßen, dass zentrale Verbraucherschutzvorschriften und insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung nun auch bei Kurzzeit- und Kleinstkrediten unter 200 Euro greifen. Wir begrüßen außerdem, dass die RL die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten oder Informationen über andere finanzielle Verpflichtungen der Verbraucher bei der Kreditwürdigkeitsprüfung vorsieht und entsprechende Informationen auch durch Abfrage externer Datenbanken eingeholt werden können. Wir fordern, diese Anforderungen konsequent in nationales Recht umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: SCHUFA Holding AG am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel: Die Forderungen zum WPG zielen darauf ab, die Planung und Bereitstellung von Wärme- und Strominfrastruktur effizienter und einheitlicher zu gestalten. Für das WPG soll ein Handlungsleitfaden als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Der Ausbau der öffentlichen Stromnetzinfrastruktur muss beschleunigt werden. Ein Bundeszuschuss zu den Netz- und Verteilnetzentgelten sollte ermöglicht werden. Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, innerhalb von 6 Wochen einen einheitlichen und verbindlichen Zeit- und Kostenrahmen für Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stellen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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