Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

329 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LkSG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (329)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erfahrungen und Chancen durch das LkSG Leider kommt es in globalen..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in 2023 gesammelt werden..., ...Fallbeispielen aufgezeigt, wie das LkSG zu mehr Transparenz und..., ...gestaltet werden?  Das LkSG ist ein wichtiger Schritt..., ...wichtig: o Die aktuell im LkSG festgelegten Sanktionsmechanismen..., ...wirksame Überführung des LkSG in ein Gesetz zu internationaler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.

    • Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) • Öffnung des Prüfmarktes..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...klarer Rückverweis auf das LkSG, dessen Berichtspflichten..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit..., ... CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...harmonisiert werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in internationalen Lieferketten in nationales Recht, um aus ökologischer und menschenrechtlicher Sichtweise einen Fortschritt gegenüber dem in Deutschland bereits geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erreichen und einer Abschwächung des Schutzniveaus entgegenzuwirken.

    • Bereitgestellt von: Forum Fairer Handel e. V. am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetze kommen (etwa dem LkSG), die dazu führen würden..., ...Aspekt betrifft die aktuelle LkSG-Novelle. Omnibus-I hob ..., ...Anwendungsbereiches des LkSG an jenen der CSDDD würde..., ...dass 95% der derzeit vom LkSG umfassten Unternehmen künftig..., ...Das würde die Wirkung des LkSG als wichtiges Schutzinstrument..., ...Anwendungsbereiches des LkSG – und damit eine Absenkung..., ...aktuelle Anwendungsbereich des LkSG muss im Rahmen der CSDDD-Umsetzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...) auch Neuregelungen im LkSG (IV.). Schließlich macht..., ...   V. Neuregelungen im LkSG Der CSRD-RefE sieht..., ....). 1. § 10 Abs. 5 LkSG-E Gemäß § 10 Abs. 5 LkSG-E soll Unternehmen, die..., ... gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 LkSG einen Nachhaltigkeitsbericht..., ...Berichtspflicht des § 10 LkSG unterliegen, reduziert...., ...Berichts nach § 10 Abs. 2 LkSG befreit. Entsprechendes..., ...soweit die ansonsten dem LkSG unterfallenden Bereiche..., ...Regelungskonzeption des LkSG, die dem BAFA die Aufgabe..., ...Prüfungsinstanz zuwies. LkSG-Berichte gemäß § 10 LkSG..., ... gegen die Vorgaben des LkSG zu befürchten sind. 2. § 10 Abs. 6 LkSG-E Gemäß § 10 Abs. 6 LkSG-E soll Unternehmen, die..., ... (§ 11 LkSG) und von diesem zu prüfen (§ 12 LkSG). Das BAFA kann Nachbesserungen..., ... gemäß § 10 Abs. 6 S. 2 LkSG-E entsprechend § 324b Abs..., ...die in § 10 Abs. 2 S. 2 LkSG genannt sind. Durch diese..., ...Regelung in § 10 Abs. 6 LkSG-E vermieden werden, die..., ... 2 S. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 LkSG genannten Themen beschränkt..., ...verlangen (§ 13 Abs. 2 S. 3 LkSG-E; s. bereits oben 1.)....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) statt. Der Regierungsentwurf..., ...Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden...., ...eingelöst werden. Wird das LkSG nicht ausgesetzt, erwarten..., ...Milliarden Euro, während das LkSG umsatzunabhängig bereits..., ...beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie..., ...überführt wird, und 3. das LkSG bis dahin unverändert in..., ...zeigen wir auf, wie das LkSG bereits wirkt, um z. B...., ...entscheidend zu verbessern und das LkSG wirksamer und zugleich ..., ... einer Abschwächung des LkSG ihre völkerrechtlichen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) a) Aufschub der LkSG-Berichtspflicht..., ...vorgesehenen Änderung des LkSG lassen noch Fragen zu den..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber erst ab dem..., ...Artikel 3 mit § 10 Abs. 6 LkSG [neu] vor, die Abgabefrist für LkSG-Berichte für das Kalenderjahr..., ...sind, nennt § 10 Abs. 5 LkSG [neu] zwar ebenfalls eine..., ...4 HGB (vgl. § 10 Abs. 5 LkSG [neu]). Die Folge sind ..., ...regulären“ Abgabefrist für LkSG-Berichte am 30. April (§ 10 Abs. 2 Satz 1 LkSG) herausstellt, dass es ..., ...nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 LkSG mit Bußgeldern von bis ..., ...den Zweck von § 10 Abs. 2 LkSG nicht überzeu-gend, bei..., ...Anpassung von § 10 Abs. 2 LkSG zu verallgemeinern, zumal..., .... 2 LkSG für das Jahr 2023 erst nach dem „regulären“ LkSG-Bericht für das Jahr 2024..., ... Fragen der Geltung des LkSG für Unternehmen, die für..., ...im Anwendungsbereich des LkSG sind, jedoch nicht die ..., ...und Berichtspflichten des LkSG erfüllen. Mit Umsetzung..., ...2026 entfallen sämtliche LkSG-Pflichten für diesen Kreis..., ... erweitern, dennoch vom LkSG-Bericht befreit werden,..., ...Ende des neuen § 10 Abs. 6 LkSG auf § 10 Abs. 5, S. 3 LkSG...
Nach oben blättern