Stellungnahmen/Gutachten
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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GwG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (170)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...folgenden Anmerkungen zu § 6 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf: I. § 6 Abs. 1 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf..., ... b) i. V. m. Ziff. 2 f) GWG-MeldV sind damit all jene..., ...auf…". II. § 6 Abs. 2 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies erfolgt unabhängig..., ... Schwellenwerten, die im GwG oder in anderen Gesetzen..., ... Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 4 GwG Problem/Belastung: - Institute..., ... gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG in bestimmten Fällen erheblichen..., ...Transaktion die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ...Identifizierung gemäß § 11 Abs. 4 GwG von der auftretenden Person..., ... Norm: § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG Problem/Belastung: - Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG muss der Geldwäschebeauftragte..., ...Norm des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG im Vorgriff auf die ab ..., ...Anpassung des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG vor: „Der Geldwäschebeauftragte..., ...Einführung einer zu späten GwG-Meldeverordnung Zuständige..., ...Norm: Referentenentwurf der GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Ermächtigungsgrundlage im GwG war am 26. Juni 2017. Es..., ...darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu Geldwäscheverdachtsmeldungen
Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 20.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...berechtigten Interesses“ im GWG Wir begrüßen, dass der..., ...soll § 23 Absatz 1 Nummer 3 GWG dahingehend geändert werden..., ...wird sich der Kreis der GWG-Verpflichteten erhöhen...., ...Gesetzgeber sicherstellen, dass GWG-Verpflichtete, die den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der GwVideoIdentV für eine Gleichbehandlung der Identifizierungsverfahren ein. Alle Verfahren müssen individuell nach ihren Gefahrenpotenzialen bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...festgestellte Betrugsszenario bei GwG-Verpflichteten im Bereich..., ...Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 GwG. Erst dann liegen dem Verpflichteten..., ...Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GwG (Kreditinstitute iSd § ..., ...alle Verpflichtete iSd § 2 GwG aus dem Finanzsektor und..., ...Aufzeichnung und Aufbewahrung § 8 GwG entsprechend gilt. Zudem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktibable Regulierung im Sinne der Betroffenen Unternehmen und betroffenen Personen zu o.a. Bereichen.
- Bereitgestellt von: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/14043
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung -
BT-Drs. 20/11366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wird eine Erweiterung des GwG (Geldwäsche-Gesetzes) angeregt. Das GwG richtet sich an den Kreis..., ...Verpflichteten-Katalog des § 2 GWG ist zu erweitern um Unternehmen..., ... Verpflichtetenkreis des GwG wird den Zielen des Gesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BBauG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- VgV 2016 [alle SG hierzu]
- BetrVG [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- UStatG 2005 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- EnEfG [alle SG hierzu]
- BImSchV 44 [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundespolitik 1. Geldwäschegesetz, GWG a. Registrierungspflicht..., ...Syndikusrechtsanwälte, § 43 Abs. 1 GwG i.Vm. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verursachte Belastung: Das GwG findet auch auf Syndikusrechtsanwälte..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ausüben (§ 46c Abs. 1 BRAO..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 GwG ist, treffen ihn dieselben..., ...den Katalog des § 2 Abs. GwG fällt, hat der Gesetzgeber..., ...Anwendungsbereich von § 2 I Nr. 10 GwG auszunehmen. Verbesserungsvorschlag..., ...Änderung § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: „Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung Referentenentwurf zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz
Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 4 in § 32 Abs. 3 S. 2 GwG – die FIU bekommt bereits..., ...Herzog/Barreto da Rosa, GwG, 5. Aufl., zu § 31 Abs. 4 GwG, Rn. 12a ff., kann hier..., ...VErmiG noch über § 31 Abs. 4 GwG hinausgeht, da kein Mischmodell wie § 31 Abs. 4 GwG vorgesehen ist bzgl. kritischer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglicherweise nicht vollständig den GwG-Anforderungen. Konsequen-terweise..., ... banks; compli-ance with GwG-re-quirements of the method...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich..., ...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich...
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Zu Regelungsvorhaben: