Stellungnahmen/Gutachten
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24.422 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.422)
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Zu Regelungsvorhaben:
Geoschutz: Regelungen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umsetzen
Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (GeoSchReformG) setzt sich der DRV dafür ein, dass die Regelungen der geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umgesetzt werden. Der DRV fordert, die konsensuale Mitbestimmung in den Schutzgemeinschaften weiterhin bestehen zu lassen und die Arbeit der Schutzgemeinschaften auf finanziell solide Füße zu stellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden, hier konkret: Verwendung von 60 Mio. Euro aus einem EU-Düngemittel-Hilfspaket zur gezielten Förderung des frühzeitigen Zukaufs von Stickstoffdüngemitteln zur Ausbringung im Frühjahr 2027.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Lade- und Löschzeiten an die aktuellen technischen Möglichkeiten des Be- und Entladens, sowie die Erhöhung des Liegegeldes; Anpassung der Höhe des Liegegelds an die Inflation. Einflussnahme: Gegenwärtig beträgt die Lade- und Löschzeit eine Stunde pro 45 Tonnen Rohgewicht. Wir schlagen eine Lade- und Löschzeit von einer Stunde pro 70 Tonnen Rohgewicht vor, allerdings verbunden mit einem Zeitsockel von 24 Stunden für Ladungen bis 1.100 Tonnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gute Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland schaffen
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag und die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Interessensvertretung geht es darum, dass sich die Bundesregierung in die Fachdiskussionen zwischen den europäischen und antragstellenden Behörden einbringt und sich für einen Erweiterung des Ausnahmenkatalogs einsetzt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft von Matratzen auf europäischer und nationaler Ebene. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung von Rezyklateinsatzquoten für Polyurethan(PU)-Schaum in Matratzen im Rahmen der EU-Ökodesign-Vorgaben (ESPR), die Einführung bzw. Ausgestaltung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Matratzen, der Aufbau getrennter Sammel- und Rücknahmesysteme für Altmatratzen durch die Mitgliedstaaten sowie die Berücksichtigung von Matratzen im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) und weiterer kreislaufwirtschaftsrelevanter Regelungen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 206/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
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BR-Drs. 206/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: