Regelungsvorhaben

Erhöhung des Liegegeldes seit 1999 ist nachvollziehbar, die Liegezeit als Berechnungsgrundlage hat sich kaum verändert

Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376) am 30.09.2026

Beschreibung:
Anpassung der Lade- und Löschzeiten an die aktuellen technischen Möglichkeiten des Be- und Entladens, sowie die Erhöhung des Liegegeldes; Anpassung der Höhe des Liegegelds an die Inflation. Einflussnahme: Gegenwärtig beträgt die Lade- und Löschzeit eine Stunde pro 45 Tonnen Rohgewicht. Wir schlagen eine Lade- und Löschzeit von einer Stunde pro 70 Tonnen Rohgewicht vor, allerdings verbunden mit einem Zeitsockel von 24 Stunden für Ladungen bis 1.100 Tonnen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.03.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609300327 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.09.2026 an:

      • Bundesregierung

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