Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300327
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Liegegeldes seit 1999 ist nachvollziehbar, die Liegezeit als Berechnungsgrundlage hat sich kaum verändert
Anpassung der Lade- und Löschzeiten an die aktuellen technischen Möglichkeiten des Be- und Entladens, sowie die Erhöhung des Liegegeldes; Anpassung der Höhe des Liegegelds an die Inflation. Einflussnahme: Gegenwärtig beträgt die Lade- und Löschzeit eine Stunde pro 45 Tonnen Rohgewicht. Wir schlagen eine Lade- und Löschzeit von einer Stunde pro 70 Tonnen Rohgewicht vor, allerdings verbunden mit einem Zeitsockel von 24 Stunden für Ladungen bis 1.100 Tonnen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.03.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Schifffahrt [alle SG hierzu]