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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.158)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes..., ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) geprägt ist, ist die Möglichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... EMRK und Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass sich ..., ...entsprechend Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 34 Abs. 3 GRCh ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.

    • Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Eine Ergänzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG notwendig, um trennscharf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG notwendig, um trennscharf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Regelungsentwurf zum Tariftreuegesetz des Bundes steht im Widerspruch zu angestrebter Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabebeschleunigungsgesetzes sowie angestrebtem Bürokratieabbau und kann das Ziel, mehr Tarifbindung zu erreichen, nicht fördern und wird daher abgelehnt. Zumindest muss das Gesetz so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden, die Tarifautonomie gewährleisten sowie Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von KMU und Verlagerung von Wertschöpfung ins (EU-)Ausland vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1941 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Tarifautonomie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...UN-Agenda 2030 und Art. 20a GG. Müssen mineralische Rohstoffe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grundrechte ein (Art. 5, 7 12 GG), so dass insbesondere die...
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