Stellungnahmen/Gutachten
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19.814 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.814)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweise zur Ausgestaltung des Kritis-Dachgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist eine sachgerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweise zur Ausgestaltung des Kritis-Dachgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist eine sachgerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung, dass Elektrofahrräder (EPACs nach DIN EN 15194) weiterhin rechtlich als Fahrräder eingestuft bleiben und nicht unter die Typgenehmigungspflicht gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen. Das Regelungsvorhaben betrifft die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage, nach der EPACs von der Typgenehmigungspflicht ausgenommen sind. Ziel ist es, die Gleichstellung von EPACs mit Fahrrädern im europäischen und nationalen Rechtsrahmen dauerhaft zu erhalten.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung steuerlicher Arbeitsanreize
Unbürokratische steuerliche Umsetzung der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Enkommen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug
Anwendung der nach Art. 211 Abs. 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eingeräumten Möglichkeit zur Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug auf Grundlage des Evaluationsberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und dem einvernehmlichen Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: