Stellungnahmen/Gutachten
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19.593 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.593)
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Zu Regelungsvorhaben:
Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren
Während Frankreich in diesem Jahr die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, in die Verfassung aufgenommen hat, zieht man sich in Deutschland auf die vermeintliche Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 1975 und 1993 zurück. Die Bundesregierung hat eine Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ins Leben gerufen. Ihre Ergebnisse zeigen, dass eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen geboten und auch danach verfassungsrechtlich möglich ist. Der djb hält an seiner Forderung fest, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage zu treffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ ist die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorgesehen („Familienstartzeit“). Der djb und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmen fordern die Bundesregierung im Offenen Brief auf, die angekündigte diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr endlich auf den Weg zu bringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb fordert, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen und damit nicht bis 2029 zu warten. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für geschlechtergerechte Bauleitplanung
Anlass für das Policy Paper ist das 20-jährige Jubiläum des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (BauGB 2004). Das Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden ausdrücklich, die unterschiedlichen Auswirkungen ihrer Planungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Ziel des Gender Mainstreaming und soll eine tatsächliche Gleichstellung fördern. Die entsprechende Regelung wird aber vor Ort bis heute kaum mit Leben gefüllt. Der djb sieht Handlungsbedarf im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, um eine effektive Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. Ein geschlechtergerechter Städtebau trägt entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und zur Nachhaltigkeit in Städten und Gemeinden bei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz
Der BDEW setzt sich für die effektive Verkürzung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen ein. Er sieht ein überragendes öffentliches Interesse für den TK-Ausbau. Es sollte eine Balance beim geplanten Gigabit Grundbuch zwischen Transparenz und Sicherheitsvorkehrungen geben.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur 1. TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung der BNetzA
Der BDEW fordert eine Überprüfung der geplanten Erhöhung der Mindestbandbreiten in der 1. TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung. Der BDEW lehnt die Anhebung der Mindestvorgaben ohne belastbare Studienlage ab und warnt vor negativen Effekten auf den Glasfaserausbau, insbesondere durch zusätzliche Kostensteigerungen und Verzögerungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen
Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Herausforderungen im Zuge des 14. EU-Sanktionspakets gegen Russland
Berücksichtigung bestimmer außenwirtschaftlicher Implikationen bei der Sanktionierung eines Einzelstoffs im Zuge des 14. EU-Sanktionspakets gegen Russland
- Bereitgestellt von: LANXESS AG am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlag, die Übertragbarkeit von THG-Quotenüberschüssen für zwei Jahre auszusetzen, wird begrüßt. Gleichzeitig sollte jedoch auch die Übertragbarkeit von Übererfüllungsmengen der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe im selben Zeitraum ausgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 10.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Durchführungsverordnung des §§ 206, 207 BRAO
Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
10.10.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dimensionierung des Wasserstoffkernnetzes
Analyse der Wasserstoffnachfrage und des Wasserstoffangebots sowie Analyse der Kapazitätsbedarfe, um das Wasserstoffnetz bedarfsgerecht zu dimensionieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Festlegen einer Herangehensweise und Grundsätze für die Entwicklung einer Netzentgeltsystematik Wasserstoff Analyse von Lastflüssen Aspekte der bisherigen Netzentgeltsystematik Gas, die übertragen werden sollten Empfehlungen zur Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik Wasserstoff
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Gasnetzzugangsverordnung in neue Regelungsvorhaben
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Festelegung von Netzentgelten und Kapazitäten in den Gas- und Wasserstoffnetzen
Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“)
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
12.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung von CCS und CCU in der chemischen Industrie
Wir setzen uns für regulatorische Akzeptanz und Ermöglichung der Anwendung von Carbon Capture & Storage (CCS) and Carbon Capture and Utilization (CCU) in der chemischen Industrie ein. In diesem Zusammenhang benötigen wir außerdem Regelsetzung zum Aufbau von CO2-Pipelines.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 10.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ressourcenschonende EU-Fahrzeugverordnung
Begrüßung der geplanten neuen Vorgaben bezüglich Ökodesign, Reparatur, Wiederverwendung, Rezyklatgehalt, Sammlung und Recycling. Entwurf enthält erhebliche Schwachstellen, wodurch viel Potential für den Ressourcenschutz verschenkt wird. Vorgeschlagenen Maßnahmen für ein ressourcenfreundliches Design sowie die Förderung von Reparatur und Wiederverwendung greifen zu kurz. Sehr kritisch, da Fahrzeuge nicht im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) enthalten sind. Unzureichende Maßnahmen zur Förderung des Rezyklateinsatzes sowie hochwertigem Recycling. Vorgeschlagene Änderungen bzgl.: Offenlegung des CO2-Fußabdrucks, Reparier- und Wiederverwendbarkeit, Wiederverwendung, Recycling sowie der Rechtsgrundlage
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: