Stellungnahmen/Gutachten
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1.159 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.159)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
- Bereitgestellt von: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schutz durch Artikel 1 GG abgesprochen. Auslöser für..., ...Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 GG, NSU-Untersuchungsausschuss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen bei Kaufpreisgestaltung, Sachverständigennachweisen und DLS
Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG ein und birgt zudem das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Terre des Hommes setzt sich dafür ein, dass bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Kinderrechte explizit berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.07.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... EMRK und Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass sich ..., ...entsprechend Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 34 Abs. 3 GRCh ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie in Art. 13 GG,[30]..., ...Eingriff in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG durch die bloße Anordnung..., ...der Regelung mit Art. 14 GG vgl. etwa BeckOK PolR Bayern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, SGB I § 17, SGB V § 2a...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinforschungsgesetz - Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland verbessern
Förderung der klinischen Forschung in Deutschland bzw. Maßnahmen für klinische Forschung in Deutschland mit den Zielen der Pharmastrategie zu vereinen und ein umfassendes Konzept für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland entwickeln
- Bereitgestellt von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinforschungsgesetz - Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken
Ergänzung des MFG um die Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und des Kombinationsrabatts gemäß GKV-FinAtG
- Bereitgestellt von: Merck KGaA am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ortsübliche Vergleichsmiete muss methodisch und rechtlich einwandfrei ermittelt werden.
Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... bedenklich (Art. 103 II GG – Bestimmtheitsgebot; Schuldprinzip...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsmieterhöhung realitätsnah gestalten
Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... bedenklich (Art. 103 II GG – Bestimmtheitsgebot; Schuldprinzip...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuen Kündigungsgrund "nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses"
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... bedenklich (Art. 103 II GG – Bestimmtheitsgebot; Schuldprinzip...
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Zu Regelungsvorhaben: