Stellungnahmen/Gutachten
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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
KHAG und seine Änderungsanträge gefährden die Patientenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern
- Bereitgestellt von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach besseren Rahmenbedingungen statt bürokratischen Anforderungen an Dokumentation und Organisation, Beibehaltung des Beweismaßstabes beim Behandlungsvertrag.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3796
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken
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BT-Drs. 21/3796
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Lebendorganspende im TPG - Einführung einer Cross-Over-Lebendspende
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-LkSG: unternehmerische Sorgfaltspflichten
das von BMAS und BMWK entworfene Papier „Optionen für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG, auch im Lichte der Vorgaben der CSDD-RL" möchten wir im Folgenden aus Sicht der Ernährungsindustrie kommentieren.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/28649
[alle SG hierzu]
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BT-Drs. 20/28649
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKfondsG)
Bürokratieabbau beim Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz, Aussetzung der Prüfpflicht. Es geht um die europarechtskonforme, unbürokratische und diskrimierungsfreie Anwendung des EWKFondsG
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des § 21 VerpackG - Ökomodulierung
Die IK setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine zügige Reform des § 21 VerpackG ein, um auch in Deutschland eine wirksame Ökomodulierung der Lizenzentgelte zu erreichen. Eine solche Reform ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, in dem es heißt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung
Wir setzen uns für die Einführung kapitalgedeckter Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Vorzuziehen ist ein Modell, bei dem ein festgelegter Anteil des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags in den Aufbau individueller kapitalgedeckter Ansprüche fließt. In der betrieblichen Altersversorgung sprechen wir uns für die Weiterentwicklung der reinen Beitragszusage aus und fordern die Einführung eines Altersvorsorgedepots nach Vorbild der dritten Säule. Die private Altersvorsorge sollte weiterhin ein attraktives und freiwilliges System bleiben. Dafür braucht es eine dynamisierte Förderung, die an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird, sowie einen gleichberechtigten Zugang für alle Steuerpflichtigen, um breite Vorsorgeanreize zu setzen und Versorgungslücken zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: