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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24.422)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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