Stellungnahmen/Gutachten
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21.369 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.369)
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Zu Regelungsvorhaben:
Inflationsbedingte Anpassung monetärer Schwellenwerte im Bankaufsichtsrecht
Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen
DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Euro sinnvoll umsetzen
Unser Ziel ist es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) kein neues Zahlungssystem aufbaut und sich nur auf die Ausgabe eines Offline-Digitalen Euros fokussiert. Der Offline-Digitale-Euro sollte in privatwirtschaftliche Strukturen integrierbar sein und möglichst als Bargeld-Äquivalent ausgestaltet werden (niedriges Haltelimit, hohe Anonymität). Zudem sollte der Digitale Euro über die Apps und Systeme der europäischen Banken bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Echte Bürgerbeteiligung für den Ausbau erneuerbarer Energien stärken
Die laufenden Transformationsprozesse im Energiesektor zeigen, dass die Bevölkerung oft nicht ausreichend in die Planung und Umsetzung von Projekten eingebunden ist. Dies führt zu Widerstand und erschwert die Akzeptanz erneuerbarer Energieprojekte vor Ort. Eine frühzeitige und echte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wie sie Genossenschaften sicherstellen, muss der Goldstandard sein. Denn wegen ihrer Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie der langfristigen finanziellen Beteiligung kann eine Genossenschaft wie keine andere Rechtsform die Akzeptanz und Geschwindigkeit der Energiewende erhöhen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) nicht umsetzen
Wir lehnen Eingriffe in Milchlieferbeziehungen wie es mit Art. 148 GMO geplant ist, ab. Sie sorgen für Bürokratie, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Gerade in einer Zeit, die durch hohe Unsicherheit und Volatilität geprägt ist, benötigt die Milchwirtschaft verlässliche und bürokratiearme Rahmenbedingungen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 52/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/11241
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland
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BR-Drs. 52/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genossenschaften (Ausnahme: Kreditgenossenschaften) aus Anwendungsbereich CSRD ausnehmen
Wir setzen uns dafür ein, dass Genossenschaften, die keine Kreditgenossenschaften sind, nicht in den Anwendungsbereich der CSRD in Deutschland fallen. Die plötzliche Einbeziehung der Rechtsform der Genossenschaften durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (Ausschussdrucksache 21(6)73) zur Umsetzung von Omnibus I in nationales Recht, stellt "Goldplating" dar und konterkariert die Bemühungen auf europäischer Ebene mit der Omnibus-Initiative zur Entbürokratisierung und Entlastung der WIrtschaft beizutragen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Vergemeinschaftung nationaler Einlagensicherungssysteme
Eine Haftungsgemeinschaft kann nur dann für mehr Stabilität sorgen, wenn es sich um möglichst homogene Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil und Geschäftsmodell handelt. Weitet man die Haftungsgemeinschaft auf die gesamte EU aus, schafft dies Fehlanreize zu Lasten der Finanzstabilität. Denn Institute und Finanzdienstleister würden dazu verleitet, höhere Risiken einzugehen und diese auf die Haftungsgemeinschaft zu verlagern. Die Lektion aus der Finanzkrise 2008 war, dieses als ‚moral hazard‘ bezeichnete Verhalten durch konsequente Anwendung des Haftungsprinzips (Risiko = Verantwortung) in Zukunft zu vermeiden. Seit Jahrzehnten haben sich dezentrale Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7353
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Banken und Sparkassen vor Ort schützen
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BT-Drs. 20/7353
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übererfüllung von EU-Recht bei der Umsetzung in deutsches Recht (Gold-Plating) verhindern
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 603/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Den europäischen Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating) verhindern"
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BR-Drs. 603/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer "One in, two out" Regel in Deutschland und EU
In Deutschland gibt es bereits seit 2015 eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung ("One in, one out" Regel). Unser Ziel ist die Bürokratieentlastung noch weiter voranzutreiben und deshalb setzen wir uns für die Einführung einer "One in, two out" Regel in Deutschland und auch in der EU ein.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik
Allgemeine Empfehlungen zur Energie- und Industriepolitik betreffend den Mittelstand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik
Allgemeine Empfehlungen zur Energie- und Industriepolitik betreffend den Mittelstand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik
Allgemeine Empfehlungen zur Energie- und Industriepolitik betreffend den Mittelstand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsversorgung
Im SGB V sollen Veränderungen erwirkt werden, damit die Prävention und Kuration von Diabetes im Setting Arbeitswelt verbessert wird.
- Bereitgestellt von: Diabetes@Work am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsversorgung
Im SGB V sollen Veränderungen erwirkt werden, damit die Prävention und Kuration von Diabetes im Setting Arbeitswelt verbessert wird.
- Bereitgestellt von: Miller & Meier Consulting GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fischereikontrollverordnung: Anpassungen zu Rückverfolgbarkeit und Losdefinition und CATCH
In Bezug auf 1224/2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, in Verbindung mit 2023/2842 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates: Insbesondere in den Artikeln 56a_neu und 58_neu der 1224/2009 sollen praxistaugliche Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen an Losdefinitionen und Rückverfolgbarkeit in nationales Recht umgesetzt werden. Insbesondere in den Artikeln 12ff_neu wird ein neues System zur Ausstellung von Fangbescheinigungen eingeführt.
- Bereitgestellt von: Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturverträgliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED)
Während ein Teil der Umsetzung begrüßenswert ist, bezwecken wir, dass Anlagen mit potentiell großem Einfluss auf die Umwelt nicht verfahrensfrei gestellt bzw. nach vereinfachtem Verfahren zugelassen werden - wie dies im Referentenentwurf mit Verweis auf Beschleunigung und den Deutschlandpakt erfolgt.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Umsetzung der angedachten Maßnahmen der NKWS in entsprechenden Regelungsvorhaben
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
04.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Umsetzung der angedachten Maßnahmen der NKWS in entsprechenden Regelungsvorhaben
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch eine gesetzgeberische Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für regulierte Pensionskassen in Deutschland. Ziel ist insbesondere die Förderung eines bAV-Obligatoriums mit Opting-Out, die Ermöglichung renditestärkerer Kapitalanlagen durch Anpassung der Anlageverordnung, die Entlastung der Versorgungsberechtigten durch Abschaffung der Doppelverbeitragung sowie der Abbau bürokratischer Hürden durch eine verhältnismäßige und abgestimmte Regulierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH / Zusammenarbeit EPRD / IRD
Das EPRD strebt eine Zusammenarbeit mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) an, um die Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie (Hüft- und Kniegelenke) weiterhin zu verbessern.
- Bereitgestellt von: EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der von der BNetzA bestätigten Maßnahmen des NEP 2037/2045 (2023) in den Bundesbedarfsplan
Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 270/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/6128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BR-Drs. 270/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: