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150 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (150)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung zur nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben. Dabei sind die Interessen der Molkereien entsprechend zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (kurz: NIS2UmsuCG) und die damit einhergehenden Änderungen. Die Wiederaufnahme des parlamentarischen Prozesses stellt einen richtigen und notwendigen Schritt zur Stärkung der IT -Sicherheit in kritischen und wichtigen Sektoren dar. Vor diesem Hintergrund nimmt der bvitg wie folgt Stellung zum Referentenentwurf.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 08.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DBVW bittet in seiner Stellungnahme, insbesondere die Grenze für die Betroffenheit von Unternehmen zu überdenken. Des Weiteren sollten das NIS 2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-DachG künftig parallel behandelt werden und insbesondere auch gleichzeitig in den Bundestag eingebracht werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Bürokratieabbau als eines der Kernziele der neuen Bundesregierung auch bei der Umsetzung des NIS2-Umsetzungsgesetzes mit Nachdruck verfolgt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 22.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DBVW bittet in seiner Stellungnahme, insbesondere die Grenze für die Betroffenheit von Unternehmen zu überdenken. Des Weiteren sollten das NIS 2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-DachG künftig parallel behandelt werden und insbesondere auch gleichzeitig in den Bundestag eingebracht werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Bürokratieabbau als eines der Kernziele der neuen Bundesregierung auch bei der Umsetzung des NIS2-Umsetzungsgesetzes mit Nachdruck verfolgt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 22.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit fortschreitendem Ausbau der Windenergie und anderer dezentraler Erzeugungsanlagen sowie der zunehmenden Vernetzung im Energiesektor erlangt die Cybersicherheit immer größere Bedeutung. Das NISII-UmsuCG adressiert einige der notwendigen Aspekte, dennoch sind verschiedene Klarstellungs- bzw. Verbesserungen angezeigt, um die Sicherheit von WEA als zentralen Baustein der europäischen Energieversorgung zu gewöhrleisten.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ wird die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt. Es ist ein umfangreiches Mantelgesetz, das zahlreiche bestehende Gesetze ändert. Kernstück ist die weitgehende Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG), das in Artikel 1 integriert ist. In das überarbeitete BSIG sind die wesentlichen Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie aufgenommen worden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
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