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123 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WindBG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (123)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Randkommentaren in Bezug genommenen) WindBG oder dem (im Entwurf nicht..., ...stellt auch § 6 Abs. 1 S. 1 WindBG auf die Errichtung und..., ...Windkraft-Beschleunigungsgesetz (WindBG), zum Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz..., ...Beschleunigungsgebiet nach § 2 Nr. 4 WindBG liegen oder sich außerhalb..., ...von § 6b Abs. 2 S. 5 WindBG zu erwarten sind, an die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der RED III, vgl. § 6a WindBG. Nach dem (noch zu verkündenden..., ...betroffen, die nach § 6 WindBG beschieden wurden bzw...., ...Beschleunigungsgebieten unter § 6b WindBG genehmigt werden. Und ..., ...nach § 6b Absatz 6 Satz 1 WindBG kommt. Hiernach beteiligt..., ...Absatz 3 Satz 6 von § 6b WindBG vorliegen. In der Die ..., ...Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 6b Abs. 6 WindBG allen Anforderungen der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wesentlichen die Regeln des WindBG und des BNatSchG wieder..., ...EU-Notfallverordnung und dem § 6 WindBG 9 von 30 4.3 Windenergie-Erlass..., ...die Neuerungen des § 6 WindBG und der BNatSchG-Novelle..., ...Regeln des BNatSchG und des WindBG • Klarstellung: Nahrungs..., ...nationale Umsetzung durch § 6 WindBG Link Hinweis Norm ..., ...die Neuerungen des § 6 WindBG und der BNatSchG-Novelle..., ...BNatSchG-Novelle und § 6 WindBG Vollständiger Name Ausbau...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 1.2.1 Anrechenbare..., ...Ergänzung in § 4 Abs. 1 Satz 5 WindBG soll klarstellen, dass..., ... die Vollzugshilfe zum WindBG bestätigt. Eine gesetzliche..., ...von § 6b Abs. 2 Satz 2 WindBG an europarechtliche Vorgaben..., ...indem § 6b Absatz 1 Satz WindBG (Reg-E) angepasst wird..., ...Regelung in § 6b Absatz 4 WindBG aufzunehmen. Diese sollte..., ...nach § 6b Absatz 4 Satz 6 WindBG (Reg-E) anfügen: „Trifft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 03.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/568 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Windenergiegebiete (§ 6a Abs. 3 [neu] WindBG) schaffen Für nach ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind die Bundesländer..., ...Steuerungslogik aus dem WindBG. Vorschlag 6b: Nutzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind die Bundesländer..., ...Steuerungslogik aus dem WindBG. Vorschlag 6b: Nutzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Folgeänderungen im BImSchG, WindBG, etc.) › Für die Genehmigungsentscheidung..., ...wenn die Flächenziele des WindBG erreicht sind, muss dringend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik ist entscheidend fürdie Erreichung der Treibhausgasneutralität im Stromsektor in Deutschland. Als Investorenund Betreiber von Windkraftanlagen und PV-Anlagen sowie als Dienstleisterim Bereich Dach-PV sind die Unternehmen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft wichtige Akteure, um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen. Es muss klargestellt werden, dass Minderungsmaßnahmen, die über die auf Planebene festgelegten Maßnahmen hinausgehen, nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. Antragsteller sollten schon im Vorfeld der Antragstellung einen Auskunftsanspruch haben. Es muss klargestellt werden, dass die Behörde auf Basis der vom Vorhabenträger vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 396/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
      2. BT-Drs. 20/12785 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...offenbar ist hierfür § 6a WindBG reserviert, dessen Inhalt..., ...Ver-längerung der Geltung des § 6 WindBG (Verfahrenserleichterungen..., ...Ende Juni 2025 kann § 6 WindBG um ein Jahr verlängert..., ...Vollzugs-leitfaden zum § 6 WindBG bereits etabliert. Eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des Baugesetzbuch um die Genehmigungen für den Ausbau von Wärmenetzen, Photovoltaik und Windenergie an Land zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen Elektrolyseure sowie Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff in weiterem Umfang als bislang von der Außenbereichsprivilegierung erfasst werden. Außerdem wird die Direktbelieferung von Verbrauchern durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien künftig an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung sollte ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Privilegierungstatbestand eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die Flächenziele des WindBG bereits erreicht sind...., ...wenn die Flächenziele des WindBG bereits erreicht sind....
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