Stellungnahmen/Gutachten
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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv fordert, den Strompreis für private Haushalte zu senken
Der vzbv fordert die Stromsteuer für alle Verbraucher:innen zu senken. Der vzbv fordert die Strompreisumlagen zu senken.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 9 Stromsteuergesetz (StromStG) wird ein breiterer Kreis..., ...Folgeänderung in § 5 Absatz 4 StromStG fortan als Teil des Versorgungsnetzes..., ...Änderungen in § 5a Absatz 3 StromStG. Die Person, die Strom..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG eine eindeutige Steuerbefreiung..., ...Abs. 1 Nummer 6b des StromStG von der Steuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Stromsteuer für den Schienenverkehr
Die Allianz pro Schiene fordert die Stromsteuer für den elektrischen Schienenverkehr auf das europarechtlich mögliche Minimum abzusenken. Mit einer solchen Absenkung der Stromsteuer würde die Elektromobilität auf der Schiene gefördert und der energieeffiziente und klimaschonende Schienenverkehr im Wettbewerb der Verkehrsträger gestärkt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...liegt (vgl. § 9 Abs. 3 StromStG), soll der Bahnstrom ..., ...Gesetzesnovelle § 9 Abs. 2 StromStG anzupassen und den Steuersatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. Soweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Forderung § 9 Absatz 1 StromStG um eine Nr. 9 zu ergänzen..., ...eine Ergänzung des § 9b StromStG - Steuerentlastung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Novelle StromStG 1 / 2 26.4.2024 Der ..., ...neu hinzukommenden §5a StromStG vorgeschlagenen Vereinfachungen..., ...Stellungnahme zur Novelle StromStG 2/2 2024.04.26 Ferner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energie- und Stromsteuergesetzes
Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG) Situation: Bislang ..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG wird eine klare Steuerbefreiung..., ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG)) nach un-serer Auslegung..., ...Artikel 3 § 1a Abs. 5a StromStG) Betreiber von dezentralen..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG an Letztverbraucher weiterleiteten..., ...Wirkungszusammenhänge zwischen StromStG und EnWG ist nach unserer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...öf-fentlichem Raum (§ 2 Nr. 8a StromStG-E). Zugleich werden Fahrzeugbatterien..., ...abgeben. Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E – Stationäre Stromspeicher..., ...Confidential 3/4 Zu § 5a StromStG-E – Mobile Stromspeicher..., ... und Kunden. Zu § 9b StromStG – Steuerentlastung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.) Ausbau der Ladeinfratruktur für PKW und LKW
Die Ladeinfrastruktur für Personen- und Lastwagen mit E-Antrieb muss zügig ausgebaut werden. Grundsätzlich soll dies auf marktlicher und wettbewerblicher Basis geschehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§5 Abs. 4, §5a Abs. 1 StromStG - Letztverbraucherfiktion..., ... §5a Absatz 2 StromStG - Regelungen zu Stromsteuerbefreiungen..., ... §5a Absatz 3 StromStG - Steuerrechtliche Behandlung..., ... § 9 Absatz 6 StromStG – Stromsteuerbefreiung..., ...stromsteuerbefreit. §9b StromStG – Hauptzollämter entlasten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...plädiert daher dafür, § 9a StromStG Abs. 1 wie folgt zu fassen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG im Nachteil gegenüber..., ...produzieren und nach § 9a StromStG vollständig entlastet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Stromsteuergesetz (StromStG) ist zu entnehmen, dass..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ... 1 Stromsteuergesetz (StromStG) könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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Zu Regelungsvorhaben: