Stellungnahmen/Gutachten
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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"LSV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (59)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zur Ladeinfrastruktur
NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Bereitgestellt von: NIO GmbH am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den effizienten Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland
Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist eine Änderung des Referentenentwurfs des BMWK und ggf. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung eines zielgerichteten Ladeinfrastrukturausbaus und verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für Ladepunkte in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030
Ziel der Interessenvertretung ist eine technologieoffene, bedarfsgerechte und in die Straßeninfrastruktur eingebundene Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Dabei soll insbesondere auf den Ladebedarf schwerer Nutzfahrzeuge, leistungsfähige Netzanschlüsse in Depots und Betriebshöfen, beschleunigte Genehmigungsverfahren, eine verlässliche Finanzierung sowie transparente Preisinformationen hingewirkt werden.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 24.11.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der deutschen Elektromobilitäts- und Cleantech-Industrie als zukünftige Schlüsselindustrie
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft der Cleantech-Industrie in Deutschland muss gesichert werden, dazu braucht es ein nachhaltiges Anreiz-Regime für den Absatz von batterieelektrischen Fahrzugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und einer Steigerung der Attraktivität der Elektrifizierung durch passende Netzanschlussbedingungen und Strompreise.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 09.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: