Stellungnahmen/Gutachten
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157 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (157)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverwalters (§ 103 InsO). Dieser kann sich für ..., ...Auflassungsanspruchs (§ 106 InsO) als Schutz ihrer geleisteten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und präventiver Beratung..., ...Antragsstellung nach § 305 InsO an die Gerichte übermittelt..., ...Definitionen in § 13 BGB und § 304 InsO ist der derzeit verwendete..., ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und prä ventiver Beratung..., ... mit § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine obligatorische Schuldnerberatung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensrecht – unmittelbar in die InsO aufgenommen werden müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
vdp: Entwurf für eine Novelle des PfandBG
Der deutsche Pfandbrief steht in starker Konkurrenz zu anderen Covered Bonds sowie weiteren Kapitalmarkinstrumenten. Gleichzeitig wachsen für die Emittenten die regulatorischen Anforderungen, die zunehmend auch die Wirtschaftlichkeit der Pfandbriefrefinanzierung in Frage stellen. Für die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des deutschen Pfandbriefs halten wir die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts für erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sein Wahlrecht nach § 103 InsO auf Nichterfüllung nur ..., ...und Massearmut. Bei § 103 InsO geht es um die Durchsetzbarkeit..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO geregelt werden; auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • Gesetzliche Klarstellungen..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrechtliche Rahmenbedingungen für interne Durchsuchungen
Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vgl. § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO) und sollten auf interne...
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Zu Regelungsvorhaben: