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68 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Fahrerlaubnis-Verordnung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (68)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Führerscheinrichtlinie im Sinne der Verkehrssicherheit Vision Zero.
Die geplante 4. EU-Führerscheinrichtlinie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die Digitalisierung der Führerscheinverwaltung voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind die Einführung eines digitalen EU-Führerscheins und die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Zudem sollen die medizinischen Eignungsprüfungen für ältere Fahrer und Risikogruppen verstärkt und einheitlicher geregelt werden. Weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines sicheren Umgangs mit neuen Fahrzeugtechnologien.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.10.2024
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf für die Umsetzung der geplanten Regelungen in der Praxis unklare Formulierungen der Beschlussvorlage in §25 StVG zum Beginn/Antritt des Fahrverbots und in §111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Uber Switzerland GmbH am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie sieht die Nutzung der Führerscheinklasse B bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen generell bis 4,25 t vor. Dies sollte zeitnah in die Fahrerlaubnis-VO übernommen werden. Zudem sollte der Anhängerbetrieb bis zu einem Zuggesamtgewicht von 4,25 t ohne zusätzliche Schulung zulässig sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Streichung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: Der Beruf des Taxi- und Mietwagenfahrers sollte weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Es gibt keinen Bedarf für einen Fachkundenachweis.
- Bereitgestellt von: Bundesverband wirfahren am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Führerscheinrichtlinie im Sinne der Verkehrssicherheit Vision Zero.
Die geplante 4. EU-Führerscheinrichtlinie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die Digitalisierung der Führerscheinverwaltung voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind die Einführung eines digitalen EU-Führerscheins und die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Zudem sollen die medizinischen Eignungsprüfungen für ältere Fahrer und Risikogruppen verstärkt und einheitlicher geregelt werden. Weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines sicheren Umgangs mit neuen Fahrzeugtechnologien.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Cannabislegalisierung
Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Fahrerlaubnis-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Uber B.V. am 07.06.2024
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Adressatenkreis:
-
15.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Fahrerlaubnis-Verordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben: