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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (131)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) treiben und somit deren..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...geschaffen. § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standarddepot-Verträge..., ...Altersvorsorgedepots. § 1 Absatz 1d AltZertG schafft reine Auszahlungsprodukte..., ...Altersvorsorge-Depot bereits durch das AltZertG festgelegt werden. Anbietern..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der neue § 1 Absatz 1d AltZertG definiert reine Auszahlungsprodukte..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) künftig nicht mehr als..., ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. (1b) AltZertG-E, Entwurfs S. 23) geschaffen..., ...kritisch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a) AltZertG-E, Entwurf S. 21). Dass..., ...sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 2b) AltZertG-E; S. 21).Da bei bis ..., ...will (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG-E; S. 22). Anbieter wie..., ...1 Abs. 1 Nr. 4a) bb) AltZertG-E, S. 21). Im Sinne einer..., ...erfasst sein dürften. Das AltZertG sowie die einschlägigen..., ...und mit dem geänderten AltZertG könnten ‚baugleiche‘ ..., ...Effektivkosten (§ 1 Absatz 1c AltZertG-E, Entwurf S. 27) eine..., ... abschließend im § 2a AltZertG umgesetzt werden; dadurch..., ... Abs. 1 Nr. 4 b) bb) AltZertG-E; S. 21). Bleibt das..., ...unterbinden (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG-E; S. 22). Wichtig wäre...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 19.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bun-desbank...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mechanik des Riester/AVD (AltZertG) übertragbar - Mit dem..., ... 1 S. 1 Nr. 10 lit. b AltZertG), flankiert durch gedeckelte..., ...kostenfrei (§ 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG n.F.) - Das Funktionsprinzip..., ...Gesetzgeber kann die bewährte AltZertG-Mechanik daher im Wesentlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG; keine Timeline für den..., ...Antragsprozess, § 5 Abs. 1 RefE AltZertG. Vor dem Hintergrund ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 3 RefE AltZertG) bei Altersvorsorgedepot-Verträgen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1b AltZertG) ist der entscheidende..., ... Prozent (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Digitale Geschäftsmodelle..., ...zugelassen (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Die Ausgestaltung des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
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