Stellungnahmen/Gutachten
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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (131)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Reform der privaten Altersvorsorge
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 19.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) treiben und somit deren..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...geschaffen. § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standarddepot-Verträge..., ...Altersvorsorgedepots. § 1 Absatz 1d AltZertG schafft reine Auszahlungsprodukte..., ...Altersvorsorge-Depot bereits durch das AltZertG festgelegt werden. Anbietern..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der neue § 1 Absatz 1d AltZertG definiert reine Auszahlungsprodukte..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) künftig nicht mehr als..., ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. (1b) AltZertG-E, Entwurfs S. 23) geschaffen..., ...kritisch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a) AltZertG-E, Entwurf S. 21). Dass..., ...sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 2b) AltZertG-E; S. 21).Da bei bis ..., ...will (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG-E; S. 22). Anbieter wie..., ...1 Abs. 1 Nr. 4a) bb) AltZertG-E, S. 21). Im Sinne einer..., ...erfasst sein dürften. Das AltZertG sowie die einschlägigen..., ...und mit dem geänderten AltZertG könnten ‚baugleiche‘ ..., ...Effektivkosten (§ 1 Absatz 1c AltZertG-E, Entwurf S. 27) eine..., ... abschließend im § 2a AltZertG umgesetzt werden; dadurch..., ... Abs. 1 Nr. 4 b) bb) AltZertG-E; S. 21). Bleibt das..., ...unterbinden (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG-E; S. 22). Wichtig wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform) / Frühstarterrente
Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bun-desbank...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mechanik des Riester/AVD (AltZertG) übertragbar - Mit dem..., ... 1 S. 1 Nr. 10 lit. b AltZertG), flankiert durch gedeckelte..., ...kostenfrei (§ 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG n.F.) - Das Funktionsprinzip..., ...Gesetzgeber kann die bewährte AltZertG-Mechanik daher im Wesentlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung der privaten Altersvorsorge für Venture Capital und Private Equity
Forderung nach einer Modernisierung der privaten Altersvorsorge, die die Renditechancen der Kapitalmärkte konsequent nutzt. Ziel ist die Mobilisierung von Kapital für Innovationen sowie die Sicherung des Wohlstands im Alter durch renditestärkere Anlageoptionen. Empfehlungen u.a.: Zulassung von Venture Capital und Private Equity als risikogewichtete Beimischung im Altersvorsorgedepot, Verzicht auf starre Risikoklassenbeschränkungen, Entbürokratisierung der Produktzertifizierung, Ausweitung der Förderung auf alle Selbstständigen sowie Erhöhung statt Absenkung der steuerlichen Höchstbeträge.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG; keine Timeline für den..., ...Antragsprozess, § 5 Abs. 1 RefE AltZertG. Vor dem Hintergrund ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 3 RefE AltZertG) bei Altersvorsorgedepot-Verträgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
N26 setzt sich für eine moderne, kapitalmarktbasierte Privatvorsorge ein, die durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und die Förderung kostengünstiger Altersvorsorgedepots die langfristigen Renditechancen für Anleger maximiert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern durch digitale, nutzerfreundliche Lösungen einen einfachen und effizienten Zugang zur staatlich geförderten Vermögensbildung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: N26 SE am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1b AltZertG) ist der entscheidende..., ... Prozent (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Digitale Geschäftsmodelle..., ...zugelassen (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Die Ausgestaltung des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben: