Stellungnahmen/Gutachten
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22.272 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.272)
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Carbon Contracts for Difference (Klimaschutzverträge)
Die Förderrichtlinie sollte unvermeidbare Prozessemissionen ohne verfügbare Abscheidungstechnik ausnehmen oder Ausnahmen von der 60‑Prozent‑Schwelle erlauben. Zudem wird eine Öffnungsklausel für atypische Emissionsprofile, höhere Fördersummen und die Zulassung RFNBO‑Gase vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: