Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.488)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des Kraftwerksausschreibungsgesetz ist aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen der Diskontinuität unterfallen. Die amtierende Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zeitnah die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibung neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten zu schaffen. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es noch nicht. Diskutiert wird derzeit die Einführung eines sog. "Südbonus" zur besonderen Förderung neuer Kraftwerke in Süd- und Westdeutschland. LEAG spricht sich gegen die Einführung eines solchen Südbonus, mindestens aber für die Einführung eines vergleichbaren Nordbonus aus, um sicherzustellen, dass auch in Nord- und Ostdeutschland faire Chancen für den Bau neuer Kraftwerke geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einführung eines Industriestrompreises darf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht bremsen – marktrationales Verhalten muss erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, schlägt EFET D einige wichtige Anpassungen der Förderrichtlinie vor. Zum einen sollte der zur Ermittlung des Entlastungsbetrags herangezogene Referenzpreis auf einen Korb von Jahresprodukten basieren und andere Börsen in die Definition einbezogen werden. Außerdem sollten als Beitrag zur Dekarbonisierung (Gegenleistung) auch PPAs aus ausgeförderten erneuerbare Energien- Anlagen berücksichtigt werden. Schließlich sind noch fehlende Definitionen zu ergänzen und offene Umsetzungsfragen bezüglich der Fristen und der Ausgestaltung der Gegenleistung zu klären.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): : Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028
    • Adressatenkreis:
      • 26.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 in Deutschland, die den Ausstieg aus russischen Gasimporten regelt. EFET Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung, weist aber auf praktische Herausforderungen für Behörden und Importeure hin. Der Verband bittet um zeitnahe Klärung, welche Behörde die Vorabgenehmigungen für Gaslieferungen erteilt und wie mit LNG-Lieferungen verfahren wird, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat genehmigt wurden. Ziel ist eine pragmatische Regelung zur Anerkennung bestehender Genehmigungen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den europäischen Binnenmarkt zu stärken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein offener Branchendialog ist wichtig, um transparente Regeln zu schaffen, Unsicherheiten zu vermeiden und Investitionen in dringend benötigte Flexibilität zu fördern. Die Energiehändler bringen sich sehr gern in diesen Prozess ein. Zu den Überlegungen der ÜNB im Systemstabilitätsbericht 2025 zu deterministischen Leistungsbilanzabweichungen und Rampenvorgaben übersenden wir dem BMWE ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier. Darin wird Unterstützung geäußert für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität im Strommarkt durch marktbasierte Ansätze und Lösungen skizziert. Zusätzliche technische Auflagen und Einschränkungen beim Marktzugang lehnt der Verband hingegen ab.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Hinblick auf das Treffen der Energieminister bekräftigt EFET D seine Unterstützung für die Sicherung bezahlbarer Energie und die Stärkung Europas’ Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Förderung sauberer Energie. Es gibt keine neue Strompreiskrise; Preisunterschiede zu anderen Regionen resultieren vor allem aus höheren Erdgaspreisen, nicht aus dem Strommarktdesign. Die Grenzkostenpreisbildung bleibt der effizienteste Mechanismus, da sie kostengünstige Erzeugung priorisiert und Investitionen sichert. Eingriffe oder Markttrennungen könnten Kosten erhöhen und Investoren verunsichern. Die Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit Europas beruhen auf einem starken, marktbasierten EU-Emissionshandelssystem. Deutschland sollte dieses System weiter unterstützen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2026

        • Bundesregierung:

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