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480 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (480)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Ausgestaltung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Public Procurement Act. Ziel ist, dass sich die Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsverfahren zunächst für eine weitere Harmonisierung durch eine Richtlinie statt einer unmittelbar geltenden Verordnung sowie für planungs- und mittelstandsgerechte Regelungen einsetzt. Dazu zählen insbesondere eine stärkere Gewichtung der Qualität bei Planungsleistungen, die Sicherung der Fach- und Teillosvergabe, die grundsätzliche Trennung von Planung und Bau, die Vergütung planerischer Vorleistungen, der Erhalt von Planungswettbewerben sowie wirksame Regelungen zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten.

    • Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 23.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 23.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem persönlichen Brief spricht sich das Fachforum Stadtentwicklung, Bau und Immobilien im Wirtschaftsforum der SPD gegen den Vorschlag des SPD-Parteivorstandes vom 18.05.2026 aus, zur Einführung von deutschlandweiten Mietendeckeln eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht einzuführen. Um den Wohnungsneubau in Metropolregionen zu stärken, werden stattdessen alternative politische Maßnahmen vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des ADAC bedarf es Maßnahmen gegen überteuerte Spritpreise, die schnell und wirksam umgesetzt werden müssen. In Deutschland sind die Kraftstoffpreise seit Beginn des Iran-Krieges teilweise doppelt so stark gestiegen wie in anderen europäischen Ländern. In Bezug auf die "12-Uhr-Regel" bleibt der ADAC skeptisch, ob sich dadurch niedrigere Preise erzielen lassen. Ob es für Verbraucher besser wird, muss sich mit der Zeit zeigen. Mittelfristig könnte in Kombination mit kartellrechtlichen Regelungen mehr Wirksamkeit erzielt werden. Kurzfristig geht aber kein Weg an der Senkung der Energiesteuern vorbei, um die Verbraucher zügig und direkt zu entlasten. Sowohl die "12-Uhr-Regel" als auch die kartellrechtlichen Änderungen sollten so schnell als möglich evaluiert werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 174/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
      2. BT-Drs. 21/4744 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern, dass der Staat (sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene) seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Es soll festgelegt werden: Open Source Software soll in Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).

    • Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
      2. BT-Drs. 21/1931 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
      3. BT-Drs. 21/7300 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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