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19.991 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Systementwicklungsstrategie - pragmatisch und praxisnah
Der in Arbeit befindlichen Systementwicklungsstrategie (SES) kommt eine hohe Bedeutung zu im Hinblick auf die Energietransformation, die Wärmewende und der Netzentwicklungsplanung - auch wenn es kein Gesetzesvorhaben im engeren Sinne darstellt. Daher sollte diese auf realistischen Annahmen beruhen im Hinblick auf Strom-, Gas- und Wasserstoffverbrauchs- bzw. Bedarfsprognosen (Strom wird tendenziell über und Gas/H2 unterschätzt). SES sollte sich an kommunaler Wärmeplanung ausrichten. Verteilnetzbetreiber sollten in Arbeitsgruppen zur Erarbeitung des SES integriert werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende - kommunal und technologieoffen
Wärmewende zum Erfolg führen. Stärkung der kommunalen Wärmeplanung und kommunalen Planungsautonomie. Offenheit bei den einzusetzenden Heizungstechnologien schaffen - Wärmewende benötigt Elektronen und Moleküle. Rasche Umsetzung WPG in Landesrecht. Rasche Umsetzung der in WPG und GEG angelegten BNetzA-Festlegungsermächtigung als Basis für die Erstellung von H2-Transformationsplänen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan: Potenzial heben, Nutzung ermöglichen.
Biomethan nutzen. Transformation vorantreiben. Neben Netzumstellung Hochlauf grüner Gase vorantreiben. Rolle grüner Gase strukturell stärken und Nutzung von Biomethan ausweiten - Einspeisung ins Gasnetz. Verzicht auf Nutzungsvorrang Biogas bei Stromerzeugung. Anrechnung Biomehtan als klimafreundlicher Energieträger in allen Sektoren identisch ausgestalten. Anschlussregelungen modernisieren. Kleinstanlagen über Sammelleitungen bündeln. Ausweisung von Biomethan-Vorranggebieten. Regulatorische Rahmenbedingungen anpassen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der gematik zur Digitalagentur für Gesundheit
Ermöglichung von Stellungnahme- und Beteiligungsrechten der Pflege bei Roadmap Digitalisierung; Interoperable Bereitstellung von Patientendaten an Leistungserbringer muss auch für DiPa-Hersteller gelten; Rechtsverordnung statt Selbststeuerung der Digitalagentur bei Fristen für Datenbereitstellung in der elektronische Patientenakte (ePA).
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Prävention und Gesundheitsförderung
Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Maßnahmen der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Diensten
Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Rahmen ihres sozialen und anwaltschaftlichen Auftrags die dringende Notwendigkeit für die Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten. Damit Klimaanpassungsmaßnahmen wirksam sind, müssen sie ganzheitlich geplant und umgesetzt werden. Neben baulich-technischen Maßnahmen müssen auch organisatorische und personelle Anpassungen erfolgen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert: 1. Fördermittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen und Diensten sicherstellen 2. Übernahme von Investitionskosten im Rahmen der Regelfinanzierung durch die Kostenträger ermöglichen 3. Wohlfahrtspflege und sofern möglich ihre Klient*innen in staatliche Maßnahmen und Förderprogramme beteiligen und einbinden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8764
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
-
BT-Drs. 20/8764
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundestariftreuegesetzes
Einführung gesetzlicher Regelung für einen fairen Wettbewerb, um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und gleichzeitig Tariftreue und Tarifautonomie unter Berücksichtigung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen und sozialrechtlicher Arbeitsmarktdienstleistungen zu sichern; Klarstellung der Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen zur Beseitigung von Unklarheiten bzw. Unschärfen hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen; Verfahren zur Festlegung verbindlicher Tarife in Anlehnung sozialrechtlicher Verfahren zur Refinanzierung von Personalkosten (u.a. SGB XI)
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG
Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen müssen Planungssicherheit und existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen. Das langjährig strukturell gewachsene Defizit bei der Vergütung der Betreuung muss ausgeglichen werden. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung die reelle Kostenentwicklung, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten und dem Aufwand der Querschnittsarbeit berücksichtigt. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Berücksichtigung der Tarif- und Sachkostensteigerungen, 2. Aufnahme einer regelhaften Dynamisierung, 3. Berechnung der Vergütungshöhe.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG
Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen müssen Planungssicherheit und existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen. Das langjährig strukturell gewachsene Defizit bei der Vergütung der Betreuung muss ausgeglichen werden. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung die reelle Kostenentwicklung, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten und dem Aufwand der Querschnittsarbeit berücksichtigt. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Berücksichtigung der Tarif- und Sachkostensteigerungen, 2. Aufnahme einer regelhaften Dynamisierung, 3. Berechnung der Vergütungshöhe.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Infrastruktur aus den Sondervermögen soll auch soziale Infrastruktur der Wohlfahrtsverbände umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Infrastruktur aus den Sondervermögen soll auch soziale Infrastruktur der Wohlfahrtsverbände umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung der EU-Zölle auf US-Spirituosen und Vermeidung einer Negativspirale gegenseitiger Vergeltungsmaßnahmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung strengerer Regulierungen wie z.B. Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke
Vermeidung strengerer Regulierungen wie z.B. Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke, die über die derzeit geltenden gesetzlichen und selbstdisziplinären Vorgaben hinaus gehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Regeln für die Finanzierung politischer Parteien durch private Akteure
Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung von Online-Plattformen wirkungsvoll durchsetzen und ergänzen
Wir fordern die Bundesregierung auf, EU-Gesetze wie den Digital Services Act und den Digital Markets Act wirkungsvoll um- und durchzusetzen. Für eine Umsetzung müssen die zuständigen Behörden auf Bundes- und EU-Ebene gut ausgestattet und durchsetzungsfähig sein. Außerdem gilt es, bestehendes Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anzuwenden und punktuell zu verschärfen, um der problematischen Monopolisierung des Marktes entgegen zu wirken.
- Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
- Bereitgestellt von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
- Bereitgestellt von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche handelspolitische Maßnahmen der EU gegenüber Indien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 654/2014
Tee aus Indien steht auf der Liste der Güte, für die handelspolitischen Maßnahmen angedacht sind. Das BMEL wird gebeten sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für derartige Maßnahmen nicht ergriffen werden (C/2024/7450).
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: